Ein Danaer-Geschenk für Erbfälle mit Deutschland-Bezug

AP Photo/Michael Probst
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Wen der Wegfall des Erbschaftssteuer-Doppelbesteuerungsabkommens trifft. – Ausfälle für Österreichs Fiskus zu erwarten.

WIEN. Deutschland will das seit 1954 mit Österreich bestehende Erbschaftssteuer-Doppelbesteuerungsabkommen kündigen. Damit soll vorsorglich ein „Steuerschlupfloch“ geschlossen werden, das sich durch den Wegfall der Erbschaftssteuer in Österreich ab August 2008 auftun könnte. In den Medien ist bereits vom „Steuerstreit“ mit Österreichs wichtigstem Wirtschaftspartner Deutschland die Rede. Den „Steuerstreit“ hat sich Österreich selbst eingebrockt. Die Kündigung des Abkommens ist nämlich durch die Absicht der österreichischen Bundesregierung, die Erbschaftssteuer – trotz Einladung des VfGH zur Reparatur – mit Ende Juli 2008 ersatzlos auslaufen zu lassen, herausgefordert worden. Die Logik der deutschen Seite ist nachvollziehbar: Keine Erbschaftssteuer mehr in Österreich – keine Gefahr der doppelten Besteuerung von Erbschaften – kein Bedarf mehr für ein Erbschaftssteuer-DBA. Dazu kommt noch, dass das Erbschaftssteuer-DBA mit Österreich (das schon seit längerem als zu liberal empfunden wurde) der deutschen Steuerpolitik ohnedies ein Dorn im Auge war.

Aber ist der Wegfall eines DBA wirklich so dramatisch, noch dazu bei der hierzulande als verzichtbar angesehenen Erbschaftssteuer? Für die Masse der Steuerpflichtigen sicher nicht. Wer nicht grenzüberschreitend erbt oder vererbt (weil Erblasser oder Erbe oder Vermögen einen spezifischen Bezug zu Deutschland haben), der wird weiterhin ungetrübt über das Ende der Erbschaftssteuer in Österreich jubeln können. Wehe aber jenen Erbfällen, die solche Bezüge zu Deutschland aufweisen: Dort kann plötzlich an die Stelle der bisherigen moderaten Steuerbelastung in Österreich (die ab August 2008 zur Nullbelastung würde) die deutsche Erbschaftssteuer treten. Diese ist im Regelfall deutlich höher als in Österreich. Dazu kommt noch, dass die deutsche Erbschaftssteuer in einem Reformprozess steht, bei dem niemand weiß, wohin sich das Steuerniveau entwickelt.

So wird der Entfall der Erbschaftssteuer in Österreich für die von der DBA-Kündigung Betroffenen zum Danaer-Geschenk. Einige Beispiele:

•Wer als Erblasser oder Erbe über Wohnsitze in Österreich und Deutschland verfügt, wird in Deutschland mit dem Weltvermögen(!) steuerpflichtig, auch wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich liegen sollte. Führt man sich vor Augen, dass in Deutschland rund 250.000 Auslandsösterreicher (und umgekehrt in Österreich rund 100.000 Deutsche) leben, dann wird es nicht wenige solcher Doppelwohnsitzfälle geben.

•Kapitalvermögen, das ein österreichischer Erblasser an deutsche Erben vererbt, wird in Deutschland voll steuerpflichtig. Bisher war hier in Österreich Steuerfreiheit gegeben.

•Wer als Deutscher seinen Wohnsitz innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Erbfall nach Österreich verlegt hat, bleibt in Deutschland voll steuerpflichtig, insbesondere auch für das Kapitalvermögen. Nun mag sich zwar das Mitleid für (aus deutscher Sicht) „Steuerflüchtlinge“ in Grenzen halten. Den Schaden hat hier aber zusätzlich der österreichische Fiskus: Bleiben in Hinkunft die oft kapitalstarken Zuzügler aus, fällt auch die österreichische Kapitalertragsteuer auf die Kapitalerträge weg. Dieser Steuerausfall ist deutlich höher zu erwarten als das gesamte zuletzt erreichte Erbschaftssteueraufkommen in Österreich.

Schlag für Immobilienbranche

•Wer in Deutschland wohnt und österreichische Immobilien vererbt (oder erbt) wird statt in Österreich in Hinkunft in Deutschland besteuert. Das trifft nicht nur das Urlaubsdomizil im schönen Alpenland, sondern die ganze Immobilienbranche. So haben in den letzten Jahren deutsche Immobilienfonds in großer Zahl Objekte in Österreich erworben, dies mit der Aussicht ihrer deutschen Anleger auf Erbschaftssteuerfreiheit in Deutschland. Dieser Vorteil fällt nun weg, was die Steuersituation für solche Investitionen weiter verschlechtert. Geht aber die Nachfrage durch deutsche Immobilienfonds zurück, wird dies den Immobilienmarkt schwächen.

•Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften (ab 10%) werden in Hinkunft in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn Erblasser und Erbe in Österreich wohnen. Dies trifft insbesondere viele österreichische Familienunternehmen, die auch in Deutschland aktiv sind. Gerade solche Familienunternehmen hatten besonders auf den Entfall der Erbschaftssteuer in Österreich gehofft, zumal sie bisher (im Vergleich zu sonstigem Vermögen) die Stiefkinder des Erbschaftssteuerrechts in Österreich waren (was vielen dieser Unternehmen den Weg in die Privatstiftung gewiesen hat). Mit ihren deutschen Beteiligungen kommen die Familienunternehmen nunmehr vom Regen in die Traufe, weil insoweit die Unternehmensnachfolge nicht mehr von der österreichischen, sondern von der deutschen Erbschaftssteuer erschwert wird.

Wo bleibt die Entlastung?

Diese „Opfer“ der DBA-Kündigung mögen vielleicht zahlenmäßig nur einen kleinen Teil der Erbfälle ausmachen. Dennoch trüben sie das Bild von der allgemeinen Steuerentlastung, das die Politik mit der Abschaffung der Erbschaftssteuer gerne zeichnet. Unbefriedigend ist vor allem, dass hier gerade diejenigen getroffen werden, die ihre Lebens- und Vermögensverhältnisse im Zeitalter von Globalisierung, EU-Binnenmarkt und Mobilität „internationalisiert“ haben. Man kann zur Sinnhaftigkeit einer Besteuerung von Erbschaften stehen, wie man will: Diesen „internationalen“ Fällen hat die Abschaffung der Erbschaftssteuer in Österreich – die nunmehr zur Kündigung des Erbschaftssteuer-DBA durch Deutschland geführt hat – einen Bärendienst erwiesen.

Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer lehrt am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien und ist Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.09.2007)

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