Wenn Kinder im Netz die Konten der Eltern plündern

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Eltern haften nicht für teure Hotlinekäufe. Online lauern mehr Gefahren.

Wien. Die deutsche Mutter machte große Augen, als die Telefonrechnung ins Haus flatterte: Mit 1254 Euro hatte sie nicht gerechnet. So viel hatte ihr 13-jähriger Sohn bei einem Onlinespiel ausgegeben. Es war zwar anfangs gratis, aber um den Drachen leichter zu besiegen, konnte man im Spielverlauf virtuelle Hilfen zukaufen. Um diese „Credits“ zu aktivieren, genügte ein Anruf bei einer kostenpflichtigen Mehrwertdienst-Hotline (in Deutschland mit einer 0900-Vorwahl). Die Mutter verweigerte die Zahlung, der Telefonanbieter klagte.

Wie wäre die Sache in Österreich ausgegangen? Hierzulande ist das Thema schon länger ausjudiziert: Eltern haften nicht für die Kosten, wenn ihre Kinder bei teuren Hotlines anrufen. Das konnte der OGH aber nur deshalb leicht klären, weil er von zwei getrennten Verträgen ausgeht: Der Spieleanbieter mit seiner Hotline tritt die Forderung, die er gegenüber dem Anrufer hat, an die Telefongesellschaft ab. In Deutschland führt dieses knifflige Dreiecksverhältnis zu einer unklaren Rechtslage, weshalb die Mutter auch in zwei Instanzen unterlag und erst der Bundesgerichtshof ihr Recht gab.

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