Gesetzesänderung

Ausländerbeschäftigung: Bald leichterer Zugang für Qualifizierte

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Absolventen eines Bachelorstudiums kommen künftig leichter zu einer Rot-Weiß-Rot-Karte. Neue Regeln gibt es auch für Start-up-Gründer.

Wien. Das Thema ist nicht unumstritten, in Unternehmen und Konzernniederlassungen überwiegt aber die Erleichterung, und genauso bei ausländischen Studierenden an heimischen Unis:  Änderungen im Ausländerbeschäftigungs-, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz vereinfachen qualifizierten Personen aus Drittstatten künftig den Arbeitsmarktzugang.

Unter anderem betrifft das Absolventen eines Bachelorstudiums: Sie bekommen ohne Arbeitsmarktprüfung Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Weitere Voraussetzung ist wie bisher ein bestimmtes Mindestgehalt. Zudem darf man künftig auch schon während eines Bachelorstudiums bis zu 20 Wochenstunden arbeiten.

Transfer wird einfacher

Ebenfalls erleichtert wird der Transfer von Arbeitskräften innerhalb von Konzernen. Soll ein Arbeitnehmer, der aus einem Drittstaat stammt, in die österreichische Niederlassung geschickt werden, war nach der alten Rechtslage eine Rot-Weiß-Rot-Karte oder ein zeitaufwendiges dreistufiges Verfahren nötig: „Sicherungsbescheinigung einholen, dann Aufenthaltsbewilligung beantragen, dann eventuell noch das Einreisevisum, und dann noch der Antrag auf Beschäftigungsbewilligung“, schildert Elmar Drabek, Leiter des Immigration Desk in der Kanzlei Dorda, den Ablauf. Dauer: zwölf bis 14 Wochen. Und selbst das stand nur für „Rotationsarbeitskräfte“ zur Verfügung: Führungskräftenachwuchs sowie leitende Angestellte. Künftig wird dieses Verfahren gestrafft und steht nicht nur für Führungskräfte, sondern auch für Trainees und Spezialisten offen, das erweitert den Spielraum. „Ein 45-jähriger Techniker mit unerlässlichen Spezialkenntnissen für die Niederlassung in Österreich, der bisher eine Rot-Weiß-Rot-Karte brauchte, gilt nach der neuen Rechtslage als Spezialist“, sagt Drabek. Für unternehmensintern nach Österreich transferierte Mitarbeiter wird es zudem leichter, kurzfristig in einem anderen EU-Land zu arbeiten: Für bis zu 90 Tage brauchen sie keinen eigenen Aufenthaltstitel für das andere Land, bei längeren Aufenthalten gibt es ein vereinfachtes Verfahren.

Neuerung für Start-ups

All das ist durch eine EU-Richtlinie vorgegeben, die Österreich mit Verspätung umgesetzt hat. Eine weitere Neuerung betrifft Ausländer, die in Österreich ein Start-up gründen wollen. „Dafür gelten künftig konkretere Kriterien“, sagt Drabek. Start-up-Gründer brauchen für die Rot-Weiß-Rot-Karte eine innovative Idee, einen schlüssigen Businessplan und mindestens 50.000 Euro Kapital, davon die Hälfte Eigenkapital. Zudem müssen sie selbst im Start-up unternehmerisch tätig sein, nicht nur als Geldgeber. Dazu kommen persönliche Kriterien, die mit Punkten bewertet werden: Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter, zusätzlich vorhandenes Kapital. Das Punktesystem sei sinnvoll, sagt Drabek, „es dient der Versachlichung und Vorhersehbarkeit“. Ganz generell komme es nun darauf an, wie die Behörden die neuen Regeln vollziehen werden. „Das kann prima funktionieren – oder zu Tode administriert werden.“

Noch etwas ist neu: Die erste Rot-Weiß-Rot-Karte gilt künftig für zwei Jahre (bisher ein Jahr), nach der zweiten, die für drei Jahre erteilt wird, ist somit oft ein Daueraufenthalt möglich. Start-ups müssen bis dahin mindestens zwei Vollzeitkräfte beschäftigen und 200.000 Euro Jahresumsatz erreicht oder sich eine weitere Finanzierung gesichert haben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.06.2017)

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