Hitzeregelung für den Bau

Gewerkschaft mahnt Baufirmen, hitzefrei zu geben.

Wien. Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) appellierte gestern an alle Auftraggeber, Firmen und Baustellenverantwortlichen, „Menschlichkeit und Vernunft“ zu zeigen und die Hitzeregelung anzuwenden. Diese gibt es seit 2013, speziell für den Bau. Darin ist geregelt, dass bei plus 35 Grad Celsius Hitze das Arbeiten im Freien eingestellt werden kann. Die Entscheidung dazu liegt beim Arbeitgeber bzw. dessen Beauftragten. Den Arbeitern gebührt eine Entschädigung in der Höhe von 60 Prozent des Stundenlohns in dieser Ausfallzeit. Gerade im Sommer fielen im Bau die meisten Überstunden an, so die Gewerkschaft. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.07.2017)

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