Wie man Einbrecher per Facebook einlädt

Urlaubsfotos mit dem Smartphone
Urlaubsfotos mit dem Smartphone(c) imago/blickwinkel (P. Royer)
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Muss die Versicherung zahlen, wenn Urlaubspostings zum Einbruch führen?

Wien. Wenn es früher finster wird, dann steigt auch die Zahl der Einbrüche. Das ist eine Tatsache und seit Jahren statistisch belegt. Nur die Art und Weise, wie Einbrecher ihre Opfer auswählen, hat sich grundlegend geändert. Mittlerweile wird nicht nur darauf geachtet, ob der Briefkasten geleert wurde, das Licht brennt oder kein Auto in der Garage steht. Ein Blick ins Internet genügt nämlich. Und viele machen es den Einbrechern durch unvorsichtiges Verhalten besonders leicht; etwa durch Urlaubspostings oder Fotos vom eigenen Zuhause auf Social Media.

Die D.A.S. Rechtsschutz-Versicherung rät deshalb, keine genauen Angaben oder Fotos zu posten, auf denen für Einbrecher interessante Details zu erkennen sind. Zusätzlich sollte man heikle Informationen für Dritte in den Privatsphäre-Einstellungen sperren.

Laut der Kriminalstatistik „Sicherheit 2016“ des Bundeskriminalamts wurden vergangenes Jahr 12.975 Einbrüche in Wohnungen und Wohnhäuser verzeichnet. Die Aufklärungsrate beträgt dabei gerade einmal zehn Prozent.

„Bin dann mal weg . . .“

Mit der Verbreitung von Facebook, Instagram und Co, nützen zunehmend auch Einbrecher diese Kanäle, um Opfer auszuspionieren. Und erst dann schlagen sie gezielt zu. Etwa wenn sie – neben der „Einladung“ auf Facebook – vor Ort auch noch gekippte Fenster vorfinden. „Viele Einbrüche in Häuser und Wohnungen erfolgen aufgrund von Statusmeldungen auf Facebook wie ,Bin dann mal weg‘ und ,Sonnige Grüße aus Mallorca‘ oder aufgrund von geposteten Ski-Urlaubsfotos“, erklärt Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S..

Zahlt Haushaltsversicherung?

Längst wird darüber diskutiert, ob Versicherungen in Zukunft nach derartigen „Einladungen“ überhaupt noch für den Schaden aufkommen. Versicherungen können sich nämlich in bestimmten Fällen leistungsfrei erklären. Liegt eine sogenannte Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers vor, verweigert die Haushaltsversicherung regelmäßig eine Kostenübernahme. Vor allem, wenn ein Fenster gekippt oder die Eingangstüre nicht versperrt war. Ein unvorsichtiges Posting auf Facebook wird von den Versicherern aber im Normalfall nicht als Obliegenheitsverletzung gewertet. Allein deshalb wird man, zumindest derzeit, nicht um den Versicherungsschutz umfallen.

„Allgemein ist es ratsam, Versicherungspolizzen regelmäßig überprüfen zu lassen und zu kontrollieren, ob Einbrüche mitversichert sind und die Deckungssumme nicht zu niedrig ist. Auch das Anlegen eines Vermögensverzeichnisses, das Aufbewahren von Rechnungen und Fotografieren von Schmuck, hilft nach dem Einbruch bei der Abwicklung mit der Versicherung“, sagt Kaufmann. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.11.2017)

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