Datenschutz: Mehr Pflichten, mehr Risiko für Firmen und Private

25. Mai 2018 gelten neue Regeln.
25. Mai 2018 gelten neue Regeln.(c) Bilderbox
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Ab Mai fällt die Meldepflicht für Datenverarbeitungen weg, die Freude darüber könnte sich aber als trügerisch erweisen.

Wien. Noch gibt es das Datenverarbeitungsregister (DVR) – seine Tage sind jedoch gezählt. Ab 25. Mai 2018 müssen Datenverarbeitungen nicht mehr gemeldet werden. Alte Meldungen abzufragen, ist noch bis 31. Dezember 2019 möglich, dann ist auch damit Schluss. Dass die Meldepflicht bald enden wird, freut viele – aber wer weiß: Vielleicht wird man dem ungeliebten DVR noch nachtrauern.

Aber von Anfang an: Erst kürzlich musste sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit einem Streitfall in Sachen DVR befassen. Ein Unternehmen wollte für seine Unternehmenszentrale eine Videoüberwachung, blitzte damit jedoch bei der Datenschutzbehörde ab. Denn das Unternehmen konnte keine Betriebsvereinbarung darüber vorlegen.

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