Zalando: OGH kippt Klauseln

Zalando das Beschaffungsrisiko tragen.
Zalando das Beschaffungsrisiko tragen.REUTERS
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Der Verkäufer muss laut OGH das Beschaffungsrisiko tragen.

Wien. Der VKI hat sich nach dem Rechtsstreit mit Amazon auch mit Zalando wegen einiger AGB- und Datenschutzklauseln angelegt und großteils recht bekommen. Nach der Grundsatzentscheidung, dass österreichisches Recht anzuwenden ist, erklärte der OGH sieben von acht strittigen Klauseln für unzulässig (4 Ob 228/17h). Unter anderem eine Bestimmung, die vorsah, dass Zalando das Beschaffungsrisiko nicht übernimmt, sondern nur nach Verfügbarkeit der Ware beim Zulieferer zur Lieferung verpflichtet ist. Laut OGH ist es aber die Kardinalpflicht beim Kaufvertrag, dem Kunden die gekaufte Ware zu verschaffen. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.02.2018)

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