Schiedsgerichte – heimische Firmen sind skeptisch

Der Präsident des Vienna International Arbitral Centre Günther Horvath und Generalsekretärin Alice Fremuth- Wolf halten Schiedsgerichte für die beste Wahl.
Der Präsident des Vienna International Arbitral Centre Günther Horvath und Generalsekretärin Alice Fremuth- Wolf halten Schiedsgerichte für die beste Wahl.(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Schiedsgerichte sind für Österreichs Unternehmen bei nationalen Streitfällen keine Alternative. Das soll sich ändern.

Wien. Wien ist ein attraktiver Ort für internationale Schiedsverfahren. Das zeigt ein Ranking der Internationalen Handelskammer (ICC). Wien findet sich darin auf Platz sechs. Paris, London, Genf, Zürich und Singapur belegen die Plätze eins bis fünf. Geht es nach dem Vienna International Arbitral Center (VIAC), der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich, sollte die Bundeshauptstadt im nächsten Ranking noch besser abschneiden.

Und noch etwas will Günther Horvath, der seit Mai 2017 Präsident der VIAC ist, erreichen: endlich eine Anlaufstelle für rein nationale Streitigkeiten werden. Deshalb administriert die VIAC seit 1. Jänner 2018 nicht nur internationale, sondern auch rein innerösterreichische Schiedsverfahren. Denn anders als das in vielen EU-Staaten der Fall ist, lösen österreichischen Firmen ihre Konflikte nur selten vor einem Schiedsgericht.

„Schiedsgerichte sind effizient“

Rechtsanwalt Horvath: „Es ist völlig unzufriedenstellend, dass die österreichische Wirtschaft nicht viel mehr von der Schiedsgerichtsbarkeit Gebrauch macht.“ Der Grund dafür liegt auf der Hand: Österreich hat ein funktionierenden Rechtssystem. Deshalb rufen heimische Unternehmer ordentliche Gerichte an. Schiedsgerichte sind für sie bis dato keine echte Alternative. Horvath kann das nicht verstehen, denn „Schiedsgerichte stehen für Effizienz. Und die Parteien können sich jene Schiedsrichter aussuchen, die sich auch wirklich in ihrer Sparte auskennen. Das muss bei einem Laienrichter nicht unbedingt der Fall sein.“ „Aber wir werden keinem Unternehmen, das sich an uns wendet, irgendetwas einreden. Es gibt Streitfälle, die besser bei Gericht aufgehoben sind. Etwa wenn der Streitwert gering ist“, sagt VIAC-Generalsekretärin Alice Fremuth-Wolf: Aber überall dort, wo spezielles Fachwissen von den entscheidenden Organen benötigt werde und man nicht vor einem Richter landen wolle, der sich erst einmal in die Materie einlesen muss, mache ein Schiedsgericht Sinn, sagt die Juristin. Vor allem die Schnelligkeit der Verfahren sei ein Vorteil, sagt Horvath, denn im Wirtschaftsleben brauche es rasche Entscheidungen. „Nachdem die österreichische Exekutionsordnung vorsieht, dass ein Schiedsspruch ein gültiger Exekutionstitel ist, kann ein Schiedsspruch sofort vollstreckt werden. Die obsiegende Partei muss nicht den Instanzenzug abwarten, der wieder Jahre verschlingen würde“, sagt Fremuth-Wolf.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei internationalen Verfahren, die von der VIAC betreut werden, beläuft sich auf sechs Monate. Wie lange nationale Schiedsverfahren dauern, dazu gibt es keine Statistik, weil bis dato nur so wenige stattgefunden haben.

Bei aller Ambition weiß der VIAC-Präsident, dass man sich als Schiedsinstitution zwar noch besser positionieren kann, es aber mit den weltweit agierenden Schiedsorganisationen wie der Internationalen Handelskammer in Paris, der American Arbitration Association in New York, der China International Economic Trade and Arbitration Commission (CIETAC) in Singapur nicht aufnehmen kann. „Die VIAC agiert nicht global, in den USA kennt uns niemand. Wir verstehen uns als regionales Zentrum für Zentral- und Osteuropa. Unser Einzugsgebiet reicht von Süddeutschland bis in die Türkei.“

Wie hoch sind die Kosten?

Was viele Wirtschaftstreibende immer noch von Schiedsgerichten abhält, sind die damit verbundenen Kosten. Deshalb müssten die Parteien vorhersehen können, welche Summen bei einem Schiedsverfahren auf sie zukommen, sagt Fremuth-Wolf. „Die VIAC verlangt etwas für die Administration des Verfahrens, die Gebühr für die Schiedsrichter sind – anders als bei Ad hoc-Schiedsgerichten – jedoch fix festgelegt und zwar gestaffelt nach Streitwert.“ Wer die Kosten für ein Verfahren genau berechnen will, findet übrigens auf der Homepage (www.viac.eu) einen Kostenrechner.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.02.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.