Lyoness muss Alt-Kunden Beiträge zahlen

Der VKI erzielte einen Vergleich mit der Rabattfirma.

Wien. Das Unternehmen Lyoness Europe, das inzwischen seine Produkte unter Cashback World vertreibt, muss Alt-Kunden ihre Beiträge plus Zinsen zurückzahlen. Nutznießer sind Verbraucher, die unter die Geschäftsbedingungen der Jahre 2007 bis 2012 fallen. Das ergab ein Vergleich auf Betreiben des Vereins für Konsumentenschutz (VKI). Um wie viel Geld und Kunden es geht, wollen beide Seiten nicht sagen.

Ausgangspunkt des Vergleichs war ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Sommer 2017. Dieser erklärte 61 Klauseln der Lyoness-AGB zu sogenannten „erweiterten Mitgliedsvorteilen“ aus den Jahren 2012, 2009, 2008 und 2007 für gesetzeswidrig. Verträge auf Basis dieser AGB wurden dadurch ungültig. Die bezahlten Beträge plus Zinsen – abzüglich allfälliger Mitgliedsvorteile wie dem Freundschaftsbonus – müssen nun zurückgezahlt werden.

Nicht alle Verträge ungültig

Wer sich bisher nicht der Sammelaktion des VKI angeschlossen hat, kann dies noch bis zum 31. Jänner 2020 nachholen. Die bloße Teilnahme an der Einkaufsgemeinschaft ist von der Sammelaktion aber nicht betroffen.

Für Verbraucher heißt das aber nicht unbedingt, dass alle anderen Verträge mit Lyoness rechtssicher sind. Die neuen Vereinbarungen unter den AGB von 2014 für Lyoness-Mitglieder wie auch für unternehmerisch tätige Lyconet-Marketer waren nicht Gegenstand der OGH-Entscheidung, heißt es in der VKI-Aussendung. Auch das branchen- und länderübergreifende Cashback- und Kundenbindungsprogramm sei nicht betroffen. Keine Einigung gibt es für Lyoness-Mitglieder, die die sogenannte Lyconet-Vereinbarung für unabhängige Lyconet-Marketer akzeptiert haben. In Einzelfällen könnte es laut VKI allerdings auch hier individuelle Lösungen geben.

Trotz der Einschränkungen begrüßt der VKI die Einigung: „Für viele betroffene Verbraucher ist dieser Vergleich ein vernünftiger Weg, der ihnen eine gerichtliche Auseinandersetzung erspart“, heißt es. Lyoness vermerkt laut Aussendung: „Wir waren und sind weiterhin stets bemüht, Lösungen im Sinne unserer Kundinnen und Kunden zu finden.“ (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.06.2019)

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