Online-Händler brauchen kein Telefon

Auch andere Kommunikationswege reichen aus, entschied der EuGH.

Luxemburg. Online-Händler sind nach EU-Recht nicht verpflichtet, ihren Kunden immer eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Streit zwischen deutschen Verbraucherschützern und Amazon (C-649/17). Unternehmen müssen aber Kommunikationsmittel bereitstellen, über die Verbraucher schnell und effizient mit den Händlern Kontakt aufnehmen können.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte den EuGH um Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie gebeten. Strittig war unter anderem, ob der vom Unternehmen angebotene Rückrufservice ausreicht. Der Gerichtshof in Luxemburg stellte dazu nun fest, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, einen Telefon- oder Fax-Anschluss oder ein E-Mail-Konto eigens neu einzurichten. Ein Rückrufsystem oder ein Internet-Chat reichen demnach aus. Den österreichischen Markt werde das nicht wesentlich beeinflussen, verlautet dazu von der Wirtschaftskammer: „Seriöse Unternehmen werden weiterhin per Telefon erreichbar sein“. (APA/AFP)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.07.2019)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.