Entschädigung: Zu spät abgehoben, zu spät gelandet

Am Ende des Tages kann der Flugpassagier bei Verspätung doch zu seinem Recht kommen.
Am Ende des Tages kann der Flugpassagier bei Verspätung doch zu seinem Recht kommen.REUTERS
  • Drucken

Diverse Fluggastportale heben Entschädigungen für verspätete Passagiere bei den Airlines ein - notfalls sogar mittels Exekutors auf dem Rollfeld.

Recht haben und recht bekommen können mitunter zwei völlig verschiedene Paar Stiefel sein. Dieses Wissen ist lange Jahre auch den Airlines dieser Welt nicht verborgen geblieben, und so wurden nach Inkrafttreten der Fluggastrechte-Verordnung 261 im Jahr 2004 jedes Jahr buchstäblich Millionen Euro an Entschädigungen für Verspätungen nicht an die Passagiere ausgezahlt. Weil diese entweder gar nicht wussten, wo und wie sie diese einzufordern hatten, oder auf dem langen Weg durch die Abteilungen mürbe wurden und aufgaben. Allein für das Jahr 2015 beziffert das Fluggastrechteportal flightright.de das potenzielle Volumen derartiger Ansprüche in Europa auf 5,4 Milliarden Euro, von denen nur ein Bruchteil ausbezahlt wurde.

Inzwischen weht ein anderer Wind, wie jüngst die Bulgaria Air auf dem Flughafen Wien feststellen musste. Deren Maschine durfte erst in letzter Minute abheben, nachdem die Airline eine Entschädigung von 500 Euro an zwei Passagiere gezahlt hatte, die 2015 nicht an Bord ihrer gebuchten Maschine gelassen wurden, weil diese überbucht war. Den Weg durch die Instanzen hatte in diesem Fall aber nicht das betroffene Mutter-Tochter-Gespann beschritten, sondern flightright.de, das ein entsprechendes Urteil erwirkt hatte und dieses mittels eines Exekutors auf dem Flughafen durchsetzen wollte. Erst als deren Vertragsanwalt und der Exekutor sich in Schwechat zur Pfändung anmeldeten, beglich die Airline die Summe. Nicht zum ersten Mal bedrohte die Vereinigung direkt das Gerät einer zahlungsunwilligen oder zahlungszögerlichen Fluglinie: 2016 wollte das Portal auf dem Flughafen Salzburg eine Condor-Maschine pfänden.

Das Prinzip, nach dem Portale wie flighright.de, refund.me, eu-claim.de, fairplane.de oder flug-verspaetet.de arbeiten, ist einfach: Betroffene können den Sachverhalt ihres Flugs kurz online schildern – hält das Portal diesen für erfolgversprechend, übernimmt es den Fall. Der oder die Passagiere müssen sich um nichts weiter kümmern und erhalten – meist deutlich schneller als bei eigenen Versuchen – eine Entschädigungssumme, die allerdings kommissionsbedingt geringer ausfällt als der Betrag, den man in Eigeninitiative von der Airline bekäme, da die Portale zwischen 15 und 25 Prozent des gezahlten Betrags lukrieren. Weitere Kosten fallen aber für die Passagiere nicht an. Lohnen kann sich der Aufwand in beiden Fällen, denn die Entschädigungen, die den Passagieren zustehen, sind keine Petitessen. Wer nach Abflügen in Europa mit mehr als drei Stunden Verspätung sein Ziel erreicht, hat je nach Entfernung Anspruch auf gestaffelte Beträge: Auf der Kurzstrecke unter 1500 Kilometern beträgt die Summe 250 Euro; für drei Stunden mehr auf der Mittelstrecke zwischen 1500 und 3500 Kilometern werden 400 Euro fällig; und wenn es auf der Langstrecke wieder einmal länger dauert, können bis zu 600 Euro pro Person verlangt werden. Ein vor allem für geschäftliche Vielflieger interessanter Aspekt ist die Tatsache, dass diese Entschädigungen der betroffenen Person zustehen, und nicht dem Unternehmen, das für das Ticket bezahlt hat.

Wobei es hier wie bei den meisten Regelungen gilt, das Kleingedruckte zu beachten. So greift diese Regelung nur für Flüge aus Europa. Wer beispielsweise eine US-Airline für einen Flug nach Miami bucht, beim Umsteigen in Washington aufgrund einer zu langen Einreiseprozedur hängen bleibt und dann den Weiterflug verpasst, kann möglicherweise nichts geltend machen. Denn auch, wenn er mit mächtiger Verspätung in Miami ankommt, wurde der Flug aus Europa pünktlich durchgeführt.

Grauzone der Argumentation

Eine andere Grauzone entsteht durch die Formulierung, dass „außergewöhnliche Umstände“ die Airlines von der Pflicht zur Entschädigung entbinden – und das ist ein weitreichender Begriff. Der aktuellen Rechtsprechung zu Folge können aber technische Probleme am Flugzeug nicht mehr als solche geltend gemacht werden, da die fachgerechte Wartung in den Verantwortungsbereich der Fluglinien fällt.

Details, die die von den Flugrechtportalen beauftragten Anwälte naturgemäß bestens kennen, weshalb Betroffene nach der Annahme ihres Falls zuversichtlich sein können, für ihre Unannehmlichkeiten entschädigt zu werden. Zumal nach den jüngsten Vorfällen und dem damit gestiegenen Risiko, einen Kuckuck an dem Airbus oder der Boeing kleben zu haben.

Delay

Sind Verspätungen nicht selbst verschuldet, sollten sich Fluggäste nicht durch die Bürokratie abhalten lassen, Entschädigungen einzufordern. Mehrere Portale haben sich darauf spezialisiert, den Fluggästen schneller zu ihrem Recht zu verhelfen.

Zum Beispiel: www.flighright.de, www.refund.me, www.eu-claim.de, www.fairplane.de oder www.flug-verspaetet.de

(SMA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.