US-Regierung will Patente auf Gene limitieren

USRegierung will Patente Gene
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Das US-Justizministerium meldet sich im Rechtsstreit um Brustkrebsgene zu Wort: keine Rechte auf die Gene selbst. Diese Einschätzung könnte die Patentrechtspraxis der USA revolutionieren.

„DNA, die nur aus dem menschlichen Körper isoliert und nicht weiter verändert oder manipuliert wurde, ist nicht patentfähig“, denn sie ist ein „Produkt der Natur“, auch wenn der Mensch sie isoliert hat. Man kann ja auch Kohle nicht patentieren, nur weil man sie isoliert, „aus der Erde holt“. Diese Einschätzung des US-Justizministeriums klingt harmlos und selbstverständlich, sie könnte aber die Patentrechtspraxis der USA revolutionieren. Denn dort wurde schon viel Natur patentiert: 1964 erhielt der Physiker Seaborg ein Patent auf Element 95 (Americium), 1981 wurde dem Biologen Chakrabarty das (erste) Patent auf ein Bakterium erteilt, 1998 erhielt die US-Firma Myriad Patente auf zwei Gene, die bei Brustkrebs mitspielen, BRCA1 und BRCA2.

Lizenzgebühren für Diagnosen?

Die waren besonders umstritten, weil es nicht nur um die Grundsatzfrage ging, ob Natur – und insbesondere belebte – patentierbar ist. Sondern es kamen breite Interessen ins Spiel, die von Ärzten (und ihren Patientinnen) und die von Forschern; beide fürchteten, dass sie für Diagnosen bzw. Forschungsarbeiten Lizenzgebühren an Myriad zahlen müssten. Deshalb erhoben Patienten- und Forscherorganisationen im Jahr 2009 Klagen gegen die Patente, diesen Mai erhielten sie von einem Bezirksgericht in New York recht. Denn Myriad hat wirklich Patente auf die Gene, so, wie sie von Natur aus da sind. Das unterscheidet dieses Patent von dem Chakrabartys, sein Bakterium wurde gentechnisch verändert, auch Seaborgs Element 95 gibt es auf der Erde von Natur aus nicht, nur im Labor.

Das konnte also noch irgendwie in die Grundvoraussetzung jedes Patents gepresst werden: Patentfähig ist nur Erfundenes, nichts Gefundenes, Entdecktes. Und BRCA1 und BRCA2 sind sicher keine Erfindungen. Aber ihre Isolierung aus dem menschlichen Genom hält Myriad dafür, deshalb ging die Firma in die Berufungsinstanz.

Bei der ist nun Post eingetroffen, von einem „amicus curiae“, das ist eine Spezialität des US-Rechtswesens: Jedermann kann einem Gericht seine Meinung zu einem Streit mitteilen. Aber in diesem Fall ist es eben nicht jedermann, sondern das Justizministerium. Das will nicht jedes Genpatent verbieten lassen – in den USA gibt es etwa 40.000, die mit 2000 menschlichen Genen zu tun haben –, sondern nur die, die Ansprüche auf die Gene selbst erheben. Veränderte Gene oder Verfahren mit Genen – Gentests etwa – sollen patentierbar bleiben. Trotzdem sieht die einschlägige Industrie in dem Vorstoß eine „Unterminierung der globalen Führungsrolle der USA in den Lebenswissenschaften“ und, im konkreten Fall, einen „Schaden im Kampf gegen Krebs“ (NatureNews, 2.11.).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.11.2010)

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