Eingang um die Ecke

Kein Stück Baukultur ist sakrosankt – Eingriffe zur Funktionsänderung müssen erlaubt sein. Die Frage ist: Wer plant und autorisiert den Umbau? Zu wessen Vorteil? Ein brisantes Thema, aufgezeigt anhand der neu gestalteten Zugangsebene des Kunsthauses Graz.

Architekturkritik thematisiert, wennsie Bauten vorstellt, vorwiegend Objekte im Originalzustand – diese sind neu, erst kurz in Verwendung und noch unverändert. Über ältere Werke der Baukunst wird im historischen Kontext gesprochen, wenn sie etwa unter Schutz gestellt werden sollen oder ihnen Zerstörung droht. Mögen sie noch so bedeutend sein als touristische Attraktion, als Schlüsselwerke in der Entwicklung der Architektur und ihrer Geschichte: Zwischen dem einen und dem anderen Moment ihrer Existenz bleiben selbst bedeutende Bauten unbeachtet vom wertenden Blick, dabei muss Architektur erst ihren Gebrauchswert unter Beweis stellen. Sie muss nicht nur in der geplanten Form „funktionieren“, sondern, wenn nötig, auch angepasstwerden können an neue Anforderungen an die räumliche Organisation, an Arbeitsplätze, technische Ausstattung.

So weit, so gut. Architekten planen nicht als Selbstzweck und haben nicht im Sinn, ihre Arbeit als unantastbares Kunstwerk zu konservieren um den Preis von vitaler Nutzung. Dennoch verlangt schon der Respekt gegenüber der kreativen Leistung eine sorgfältige Abwägung, ob bauliche Eingriffe wirklich notwendig sind. In diese Analyse solltendie Architekten eines Gebäudes einbezogen werden, denn wer ist vertrauter mit einem städtebaulichen, funktionellen und gestalterischen Konzept? Wer kann besser damit umgehen? Die Frage, wen man mit der Aufgabe betraut, stellt sich dann vermutlich nicht mehr. Was bleibt, ist das Wie. Aktuelles Beispiel: das Grazer Kunsthaus.

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