Infamien der Jesuiten

Wien, 21. Mai 1869. Aus Linz wird eine Thatsache gemeldet, die das Maß dessen, was Oesterreich erfahren, noch überragt, obwol es schwer ist, alle die Infamien, welche das Jesuiten-Gelichter in Rom gegen das concordatswidrige Oesterreich unternimmt, richtig gegen einander abzuwägen.

Der Bischof Rudigier weigere sich, vor Gericht zu erscheinen und sich vor demselben zu verantworten. Diese Weigerung findet statt, „weil ein päpstliches Breve allen österreichischen Bischöfen solches Erscheinen untersage“. Dem Justizministerium ist von dem eigenthümlichen Incidenzfalle Anzeige erstattet worden.

Es ist schwer denkbar, die römische Anmaßung höher zu treiben, und das richtige Wort für die Bezeichnung dieses Vorgehens der römischen Curie müßte um einige Stufen tiefer als in dem Lexikon für Gebildete gesucht werden. Der Papst hetzt damit direct die Bischöfe zum Ungehorsam gegen die Gesetze des Landes auf; er setzt seine Autorität jener der Staatsgesetze entgegen.

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