Budget und Freiheitsrechte

Damals schrieb Die Presse: (19. November 1861) Aus der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses können wir die Ueberzeugung schöpfen, daß die Versammlung noch viel Nützliches außer der Budgetprüfung schaffen kann, ja daß ihr Ansehen im Volke gerade in dem Maße wachsen wird, als sie die Umbildung Oesterreichs zu einem auf freiheitlichen Fundamenten ruhenden Rechtsstaate verwirklichen wird.

Damals schrieb Die Presse:

(19. November 1861) Aus der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses können wir die Ueberzeugung schöpfen, daß die Versammlung noch viel Nützliches außer der Budgetprüfung schaffen kann, ja daß ihr Ansehen im Volke gerade in dem Maße wachsen wird, als sie die Umbildung Oesterreichs zu einem auf freiheitlichen Fundamenten ruhenden Rechtsstaate verwirklichen wird. Uns will sogar scheinen, daß es gerade mit Beziehung auf die Lösung der Finanzfrage sehr wohlgethan wäre, wenn vorher jene Gesetze ins Leben gerufen würden, nach denen die Bevölkerung sich sehnt.

Es ist kein Geheimnis, daß unsere Finanzlage eine unerfreuliche ist, daß die Ordnung im Staatshaushalt neue materielle Opfer fordern wird. Und weil also dem Volke neue Opfer werden zugemuthet werden müssen, so ist es nur umso besser, daß zuvor das Volk auch in den Besitz jener politischen Errungenschaften gelange, auf welche die Verfassung ihm bereits ein Anrecht gegeben hat.

Daher erscheint uns das jetzt vorliegende Programm des Abgeordnetenhauses ganz vorzüglich zu sein, da es die Gesetzentwürfe zum Schutz des Briefgeheimnisses, der persönlichen Freiheit und des Hausrechts, weiter zur Trennung der Justiz und der Administration, dann das neue Preßgesetz und endlich das Religionsedict enthält. Es entspricht diese Gesetzesserie beiläufig den weiland deutschen Grundrechten, nur mit dem Unterschiede, daß der Reichsrath sich nicht verleiten läßt, nach Art der deutschen Nationalversammlung in monatelanger Verhandlung doctrinäre Sätze zu formulieren, sondern die Dinge practisch angreift. ■

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.11.2011)

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