Innerlich stets austrophil

September 1945. In Wien wird eine „Sonderkommission erster Instanz“ eingerichtet. Ihre Aufgabe: Bedienstete der Staatsoperauf NSDAP-Sympathien zu durchleuchten. Ergebnis: Entnazifizierung auf Wienerisch.

Ende November 1946 erhielt die Staatsoperndirektion einen Brief, in dem die Abonnentin Gabriele Mandl darauf hinwies, dass sie bei ihrem jüngsten Opernbesuch im Ausweichquartier der Staatsoper, dem Theater an der Wien, zu ihrem Entsetzen im Chor das ehemalige NSDAP-Mitglied Hermann Tichavsky entdeckt habe. Frau Mandl schrieb: „Es ist mir also nicht verständlich, wieso dieser Mann noch den Posten eines Chorsängers bekleidet. Die Staatsoper ist eine öffentliche Institution, welche nicht mehr von Geldern der Partei oder der NS-Reichskulturkammer erhalten wird, sondern von guten österreichischen Steuerzahlern. Die Öffentlichkeit hat also ein Recht zu verlangen, dass ebenso wie in der Privatindustrie oder in Betrieben alle jene entfernt werden, die als untragbar zu bezeichnen sind.“ Umgehend erhielt Frau Mandl seitens der Direktion die Antwort, dass Hermann Tichavsky ohnehin bereits von der Sonderkommission behandelt und im Zuge dessen als politisch tragbar erklärt worden war. Tatsächlich gab Tichavsky noch bis 1963 den Leopold im Rosenkavalier an der Staatsoper und verkörperte ihn auch in der berühmten Verfilmung mit Elisabeth Schwarzkopf.
Die Staatsopernbesucher der Nachkriegszeit waren mit einer politisch nicht unbelasteten Kulturelite konfrontiert. Denn die Entnazifizierung hatte sich gerade im Kulturbetrieb als problematisch erwiesen. Einerseits war Österreich schon durch die Moskauer Deklaration und nochmals durch die Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 verpflichtet, sich auch selbst der Nazis zu entledigen, andererseits wollte man insbesondere im kulturellen Bild Österreichs keine braunen Flecken sehen. Denn Österreich war ja bloß eine unschuldige „Kulturnation mit einem harmlos-gemütlichen, sangesfreudigen und friedfertigen Volk“ (Heidemarie Uhl). Egon Hilbert, ab Herbst 1945 Chef der Bundestheaterverwaltung, war zudem der Meinung, dass es für die Nachkriegsgesellschaft wichtiger sei, die kulturellen Einrichtungen Österreichs wiederherzustellen als zu entnazifizieren.

Eine von Nazis gesäuberte Gesellschaft war jedoch seitens der Alliierten zumindest zu Beginn die Grundvoraussetzung für den Erhalt des Staatsvertrags. Deshalb war die Entnazifizierung anfangs noch einigermaßen engagiert, ließ aber rasch nach, und am 21. April 1948 – also nur drei Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung – erfuhren die meisten ehemaligen Nazis durch das Amnestiegesetz volle Rehabilitation.

Gemäß dem Verbotsgesetz vom Mai 1945 waren auch an der Staatsoper rasch Zwangsentlassungen und Berufsverbote für Illegale und schwer belastete Nationalsozialisten erfolgt. So waren zum Beispiel die Solosängerin Else Schürhoff-Sieg und der Chorsänger Karl Bollhammer von KPÖ-Staatssekretär Ernst Fischer umgehend entlassen worden. Andere behielt die Staatsoperndirektion „aufgrund ihrer Unersetzlichkeit auf Bewährungspflicht“ noch im Dienst, wie etwa den ersten Hornisten Leopold Kainz und den Solobratschisten Alfons Grünberg.

Künstlerischer Betrieb gefährdet?


Da nach dem Gesetz vom 24. Juli 1945 über die Aufhebung von Bühnendienstverträgen weitere Entnazifizierungsschritte anstanden, befürchtete die Staatsoper bald einen eklatanten Mangel an künstlerischem wie nicht künstlerischem Personal. Denn an der Staatsoper fanden sich derart viele NSDAP-Mitglieder und Parteianwärter, dass – sollten sie plötzlich alle nicht mehr verfügbar sein – der Betrieb nicht sicherzustellen gewesen wäre. Zudem waren zahlreiche ehemalige Parteigenossen während ihrer Bewährungszeit zur Notstandsarbeitspflicht eingezogen, was den Staatsopernbetrieb spätestens ab September 1945 tatsächlich gefährdet hätte. Deshalb übermittelte die Direktion dem Staatsamt für Inneres alsbald eine Liste von auszustellenden Schutzbriefen für die ehemals nationalsozialistischen Mitarbeiter und ersuchte beim Wiener Landesarbeitsamt um Freistellung vom Arbeitseinsatz.

Über die Bewährung und damit endgültige Weiterbeschäftigung zahlreicher Ehemaliger sollten Sonderkommissionen entscheiden. Mit der Differenzierung in Illegale und solche Nazis, die erst nach dem März 1938 der NSDAP beigetreten waren, zeigte sich die politische Unterscheidung in „echte Nazis“ und Mitläufer, die bloß „von der allgemeinen Psychose erfasst worden“ waren; und damit das Bestreben, viele Ehemalige wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Paragraf 21 des Verbotsgesetzes hatte bestimmt, Personen, die nach ihrer bisherigen Betätigung keine Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für die unabhängige Republik Österreich eintreten, binnen sechs Monaten aus dem Dienst zu entlassen. Diese Frist wurde schließlich bis zum 30. Juni 1946 verlängert. Bis dahin sollten die Sonderkommissionen zu einer Entscheidung gelangen.
Im September 1945 wurde die „Sonderkommission erster Instanz bei der Staatstheaterverwaltung für die Bediensteten der Staatstheater. Senat STAATSOPER“ eingerichtet. Den offiziellen Vorsitz führte Hans Pernter, der von 1936 bis 1938 Bundesminister für Unterricht gewesen war. Pernter war jedoch nur in der ersten Sitzung, am 2. November 1945, persönlich anwesend. Die weiteren mehr als 30 SoKo-Sitzungen bestritten Beamte wie die Ministerialräte Luzeux, Hilbert und Habison und als Dienststellenvertreter der administrative Staatsopernleiter Matthäus Flitsch beziehungsweise später Heinrich Reif-Gintl, die die Rolle von Staatsanwälten innehatten. Außerdem waren je nach Beurteilungsgebiet Vertrauensleute aus der Staatsoper anwesend, für das Orchester Josef Hadraba und Franz Slaviczek, für den Staatsopernchor Franz Weinmayer und Maria Langhans, für das Ballett Annemarie Greger, für das Sologesangspersonal und den szenischen Hilfsdienst Alfred Muzzarelli, für den technischen Dienst Ignaz Dewetter. Sie hatten also über ihre eigenen ehemaligen, auf Bewährung gestellten Kollegen zu urteilen. Es gab keinen externen Gutachter, keinen Vertreter der Alliierten; die Verhandlungen waren nicht öffentlich; es musste nicht zwingend mündlich verhandelt werden, die SoKo konnte auch allein aufgrund des Aktenmaterials urteilen.

Da Illegale ohnehin kraft des Gesetzes aus dem Staatsdienst zu entlassen gewesen waren (und einige auch vor dem Volksgericht standen, wie die Opernsängerin Paula Nikel), landeten nur jene Fälle vor der SoKo, die von vornherein als Mitläufer galten. Entsprechend wurde dann auch geurteilt. Zuerst waren die Orchestermitglieder an der Reihe (unter ihnen Karl Schreinzer, Wolfgang Schneiderhan und Otto Strasser), denen allen das Unbedenklichkeitszeugnis des Mitläufertums ausgestellt wurde. Ebenso nachsichtig erging es den Chormitgliedern, Bühnenmusikern, Tänzern et cetera, die alle nur „zu Beginn der Machtergreifung durch die NSDAP von der allgemeinen Psychose erfasst worden“, doch innerlich „stets austrophil“ geblieben seien.

In jenen späten Herbsttagen, als die SoKo zu ihren ersten Sitzungen zusammentrat, warben die Parteien für die Nationalratswahlen am 25. November 1945. Die ÖVP versprach, dass sie im Falle eines Wahlsieges für eine Amnestie der Mitläufer und „kleinen Nazis“ eintreten werde. Sie erlangte schließlich im Nationalrat und in sieben Ländern die absolute Mehrheit. Da die KPÖ, die stets eine vom Volk getragene und nicht obrigkeitlich-bürokratische Entnazifizierung verlangt hatte, mit fünf Prozent der Stimmen politisch bedeutungslos geworden und Ernst Fischer nicht länger zuständiger Staatssekretär war, positionierte sich auch die am linken Flügel geschwächte SPÖ in der Frage nach dem Nazi-Umgang neu und übernahm die ÖVP-Linie. Die Ehemaligen machten immerhin ein Viertel der Bevölkerung aus; zählt man ihre Familienangehörigen dazu, wäre ein Großteil der Österreicher vom Jobverlust aufgrund von Entnazifizierung betroffen gewesen.
Deshalb verlief die weitere Entnazifizierung sehr glimpflich. Im Februar 1946 setzte Egon Hilbert noch die administrative Entmachtung von Matthäus Flitsch durch, der stets eine strengere Entnazifizierung gefordert hatte, und es machte sich allmählich die Position breit, dass es „unersetzbare“ Personen gäbe, die auf jeden Fall in ihren Ämtern bleiben sollten. So kam es, dass bis zur neunten SoKo-Sitzung am 15. April 1946 keine einzige Beurteilung negativ ausfiel. Dies kam den Alliierten letztlich doch zu Ohren, weswegen die SoKo in weiterer Folge einige unverhältnismäßige Urteile fällte. Die Chorsängerin Maria Kastl-Diebl wurde so zum ersten Bauernopfer der Staatsoper. Denn sie musste gehen, weil sie im Betrieb als Nationalsozialistin in Erscheinung getreten war und vor der SoKo „keinen schlüssigen Beweis“ erbringen konnte, „von ihrer nationalsozialistischen Einstellung abgekommen zu sein und sich wieder zur positiven Österreicherin bekehrt zu haben“. Die SoKo sprach deshalb ihre Pensionierung mit einem Abzug von fünf Prozent aus.

„Der Terror der Partei“


Kastl-Diebl berief gegen das Urteil und wollte zu Recht wissen, wieso sie gehen musste, während viele andere bleiben durften. Es scheint, als wären andere bei ihrer Selbst- und Opferdarstellung schlicht geschickter gewesen: So brachte der akademische Maler in Staatsoperndiensten Benvenuto Giulio vor, dass er nur unter starkem Druck der Betriebszelle und des Kaplans zur NSDAP beigetreten sei.
Die SoKo gab in ihrer Entscheidungsbegründung zu bedenken, dass „es ja bekannt ist, dass der Terror der Partei alles erträgliche Maß weit überstiegen hat und es eine über das Maß des Menschlichen hinausgehende moralische Kraft erfordert hätte, solchen Erpressungsmanövern dauernd Widerstand zu leisten“. Giulio blieb – wie unzählige andere auch. Selbst fördernde SS-Mitglieder wie der Schneidervorarbeiter Emmerich Eckl durften bleiben, weil die SoKo ihnen zuerkannte, dass ihre NS-Mitgliedschaft „wirklich nur als rein formale, jeder inneren Wahrheit entbehrende äußerliche Geste“ zu verstehen sei.

Noch Geschicktere verstanden es, ihren NSDAP-Beitritt als Heldentat zu verkaufen, so das Orchester- und auch Philharmonikermitglied Theodor Görner, über den die SoKo meinte: „Mit dieser Aktion zur Erhaltung des Bestandes, welche zwangsläufig die Mitgliedschaft zumindest eines Teiles des Orchesters bei der Partei voraussetzte, wurde eine kulturelle Tat gesetzt.“
Die Staatsoper verlassen musste hingegen, wer nach 1938 nicht nur der NSDAP bei-, sondern zeitgleich auch aus der Kirche ausgetreten war. Gottlosigkeit galt nach der neuen, ÖVP-bestimmten Entnazifizierungslinie als Erschwernisgrund. In einer der letzten SoKo-Sitzungen, am 26. Juni 1946, wurde auch Hermann Tichavsky behandelt und durfte – als Mitläufer qualifiziert – bleiben. Damit war zu Sommerbeginn 1946 die Arbeit der Sonderkommission abgeschlossen, die meisten belasteten Staatsopernmitglieder waren in Dienst geblieben beziehungsweise wieder in Dienst gestellt. Und Hermann Tichavsky sang wieder im Chor, wo ihn Frau Mandl dann entdeckte . . .  ■

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.01.2013)

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