1,2 Millionen Euro Kaution: Kartnig aus Haft entlassen

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Gegen 1,2 Millionen Euro Kaution und Abgabe seines Reisepasses befindet sich Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnig auf freiem Fuß.

Der frühere Präsident des Fußballklubs Sturm Graz, Hannes Kartnig, ist am späten Montagnachmittag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Es wurde eine Kaution von 1,2 Millionen Euro hinterlegt.

Der Freilassung war ein Verwirrspiel vorangegangen. Die Staatsanwaltschaft Graz hatte erklärt, dass die "Unbedenklichkeit der Bankgarantie" - die Kartnigs Anwälte für die Kaution vorgelegt hatten - nicht gegeben sei. Zudem habe die Garantie nur eine Mio. Euro umfasst. Kartnig verließ dann dennoch die Haftanstalt Graz-Jakomini, allerdings durch die Hintertür.

Kein öffentliche Äußerung

Kartnig will sich bis zu einem möglichen Verfahrensbeginn nicht öffentlich äußern. Die gaben seine Anwälte Richard Soyer und Michael Pacher am Montagabend in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz bekannt. Kartnig wolle sich nun der "Untersuchungsarbeit" widmen, sagte Pacher.

Die Kaution sei schon sehr hoch, meinte Soyer: "Ich habe nicht gewusst, dass Graz ein derart teures Pflaster ist." Kartnig gehe es gut, er habe die Entscheidung herbeigesehnt. Gestellt wurde die Kaution von einer "dritten Person", die allerdings nicht in der Öffentlichkeit auftreten wolle, hieß es.

Kartnig müsse mehrere Auflagen erfüllen, berichteten die Juristen: "Er musste geloben, nicht zu flüchten und die Untersuchungen nicht zu behindern. Ferner muss er sich einmal in der Woche bei Gericht melden und einen Ortswechsel anzeigen." Der Reisepass sei eingezogen. Kartnig befinde sich in seinem Haus in Graz, hieß es: "Er wohnt wie bisher an der gleichen Adresse". Auf die Frage eines Journalisten, ob Kartnig die U-Haft zugesetzt habe, sagte Pacher: "Wir haben ihn nicht gewogen, aber er sieht nicht mitgenommen aus."

Staatsanwalt legt Beschwerde ein

Soyer merkte an, dass die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Enthaftung beim Oberlandesgericht eingelegt habe. Dies habe das Anwaltsduo nicht getan, aber man behalte es sich vor - wenn auch aus anderen Gründen - da man die Kaution für zu hoch empfinde. Es sei auch möglich, dass das Oberlandesgericht die Höhe der Kaution herabsetze. Wann es darüber eine Entscheidung gebe, könne man nicht sagen. Dies könnte in ein bis drei Wochen auch sein.

(APA/Red.)

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