Damit die Selbstanzeige nicht zum Eigentor wird

Bayern-Präsident Uli Hoeneß
Bayern-Präsident Uli Hoeneß(c) REUTERS (MICHAELA REHLE)
  • Drucken

Auch wenn der Fall von Bayern-Präsident Uli Hoeneß abschreckend wirkt: Eine Selbstanzeige ist für reuige Steuersünder immer noch die beste Methode, ihre Sorgen loszuwerden. Wenn sie ein paar Punkte beachten.

Wien. Steuerhinterziehung in der Größenordnung von über einer Million Euro – wie bei Bayern-München-Präsident Uli Hoeneß – sei „Betrug in krimineller Größenordnung“. Es müsse überdacht werden, ob die Strafbefreiung der Selbstanzeige in solchen Fällen noch angemessen sei, schaltete sich Jürgen Trittin, Chef der deutschen Grünen, jüngst in die Diskussion über Sinn und Notwendigkeit der Selbstanzeige ein. Zuvor hatten schon Mitglieder anderer Oppositionsparteien, aber auch der deutschen Regierungsfraktionen, gefordert, den Zugang zur Selbstanzeige zu verschärfen oder die Strafbefreiung ganz abzuschaffen.

In Österreich ist diese Diskussion noch nicht ausgebrochen. Bisher ist hierzulande auch noch kein so prominenter Fall publik geworden. Selbstanzeigen werden aber auch in Österreich immer öfter getätigt, um der Finanz zuvorzukommen. So gab es im Vorjahr per Ende Oktober (aktuellste Zahlen) 210 Anzeigen mit einem Steuervolumen von 60 Mio. Euro. Zum Vergleich: Zwischen 2008 und 2011 brachten alle Selbstanzeigen dem Fiskus 58 Mio. Euro ein. „Seit Offshore-Leaks gibt es eine verstärkte Nachfrage nach Selbstanzeigen bei den Klienten“, bestätigt Norbert Schrottmeyer, Partner bei der Steuerberatung LeitnerLeitner. Denn anders als bei Schweizer oder Liechtensteiner Konten, bei denen es seit dem Abschluss der Steuerabkommen zwischen Österreich und diesen Ländern ein Moratorium gibt – Steuersünder also nicht mehr verfolgt werden –, sind die Finanzbeamten bei Schwarzgeldkonten in anderen Ländern weiterhin sehr aktiv.

Diesen muss man zuvorkommen, wenn man per Selbstanzeige das eigene Schwarzgeld straffrei „weißwaschen“ möchte. Denn die Strafbefreiung gilt nur, wenn die Steuerprüfer noch kein Finanzstrafverfahren eröffnet haben. Läuft dieses bereits, kann es teuer werden. So drohen Strafen von bis zu 300 Prozent – allerdings nicht nur auf die nachzuzahlende Steuer, für die eine Verjährungsfrist von zehn Jahren gilt. Sondern auf sämtliche hinterzogene Steuern während des „finanzstrafrechtlichen Verjährungsrahmens“. Und dieser kann – abhängig vom Einzelfall – viel weiter zurückreichen. „Die Finanzstrafen können also auch 50, 70 oder 100 Prozent des Depots ausmachen“, so Friedrich Fraberger, Partner bei KPMG. Umsonst ist aber auch eine verspätete Selbstanzeige nicht – sie wird als Milderungsgrund angesehen.

Österreich ist kulanter als Deutschland

Um glimpflich – also lediglich mit der Nachzahlung der hinterzogenen Steuer – davonzukommen, müssen Steuerflüchtlinge also früh genug die Flucht nach vorn antreten. Österreich ist dabei immer noch deutlich kulanter als Deutschland. Denn hierzulande ist eine teilweise Selbstanzeige immer noch möglich. So kann etwa ein Konto in Luxemburg angezeigt werden, während ein zweites in Singapur geheim gehalten wird. „In Österreich ist für den Selbstanzeigenden alles gesichert, was in der Selbstanzeige enthalten ist“, so Schrottmeyer. Sollte der Steuerflüchtling jedoch im Jahr darauf auch das zweite Konto anzeigen wollen, dann wird es teurer. „Bei einer zweiten Selbstanzeige für den gleichen Abgabenanspruch wird die Nachzahlung um 25 Prozent erhöht.“

Entscheidend ist jedoch nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch der ordnungsgemäße Umfang der Selbstanzeige. Es reicht nämlich nicht, die Finanz nur über das Vorhandensein eines Schwarzgeldkontos zu informieren. Dieses muss detailliert und im historischen Zeitverlauf dargelegt werden, damit die Finanz die Höhe der Kapitalerträge nachvollziehen kann. Dann muss auch die steuerliche Bemessungsgrundlage errechnet werden. „Das ist sozusagen die Zahlenakrobatik“, sagt Fraberger. Denn vor allem bei exotischen Produkten sei es mitunter sehr kompliziert, deren steuerliche Behandlung in Österreich nachzuvollziehen. Zudem muss auch eine genaue Beschreibung der Tat (Welche Abgaben wurden über welchen Zeitraum hinterzogen?) und eine Nennung aller Mittäter (etwa Angehörige, die für Konten verfügungsberechtigt sind) enthalten sein. Nur wenn all diese Punkte erfüllt sind, führt die Selbstanzeige zur vollständigen Straffreiheit für alle Beteiligten.

Experten empfehlen daher, eine Selbstanzeige nur in Zusammenarbeit mit einem darauf spezialisierten Steuerberater zu erstellen. Denn die Berechnung der hinterzogenen Steuer muss fundiert sein, sonst kann die Selbstanzeige im schlimmsten Fall sogar unwirksam werden. „Wenn bei der Selbstanzeige Fehler passieren, die im Verantwortungsbereich des Steuerberaters liegen, hat dieser hoffentlich eine gute Haftpflichtversicherung. Haftstrafen kann der Berater jedoch nicht übernehmen“, so Schrottmeyer.

Auch der konkrete Umfang einer Selbstanzeige dürfe nicht unterschätzt werden. So dauere allein das Anfordern der Unterlagen von den Banken – die meisten Steuersünder haben diese ja aus Angst nicht daheim – in der Regel mehrere Wochen. „Es gab Selbstanzeigen, die mehrere Ordner gefüllt haben. Daher haben wir inzwischen darauf umgestellt, sämtliche Daten nur mehr auf eine CD zu brennen“, sagt Schrottmeyer.

Die Kosten der Selbstanzeige betragen – exklusive Steuerberaterkosten – in der Regel nur fünf bis zehn Prozent des Depotwertes. Denn meist wurden legal erworbene Gelder schon vor Jahren ins Ausland gebracht und dort „nur“ die Kapitalertragsteuern hinterzogen. Anders sieht die Sache aus, wenn auch schon das Ursprungskapital nicht versteuert wurde. Dann muss auch die Einkommensteuer von bis zu 50 Prozent nachgezahlt werden.

Finanzämter gehen professionell damit um

Der Selbstanzeigende hat danach aber nicht nur ein reines Gewissen, er kann sein Geld auch bedenkenlos nach Österreich transferieren und ausgeben. Und Angst vor einer öffentlichen Bloßstellung wie bei Uli Hoeneß müssten hierzulande auch Prominente nicht haben. „Die Finanzämter gehen in Österreich mit dem Thema hochprofessionell um. Und wenn es darum geht, besondere Diskretion zu waren, dann lässt man sich im Vorfeld am besten gleich einen Termin beim Finanzamtsvorstand geben“, so Fraberger.

Auf einen Blick

Eine Selbstanzeige muss mehrere Punkte erfüllen, damit sie strafbefreiend wirkt. So muss sie rechtzeitig erfolgen, bevor die Finanz ein Strafverfahren eingeleitet hat. Zudem muss das Schwarzgeldkonto detailliert und im historischen Verlauf dargestellt, die Bemessungsgrundlage der hinterzogenen Steuer genau berechnet, die Art der hinterzogenen Steuern und Mittäter müssen genannt werden. Wird dies nicht erfüllt, kann die Selbstanzeige unwirksam werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.04.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Symbolbild
Wirtschaftsrecht

Sonderfall Schweiz: Offenlegen oder anonym bleiben?

Aufgrund des Steuerabkommens müssen sich Kontoinhaber bis Ende Mai für eine von zwei Varianten entscheiden.
Zwei Drittel Deutschen erwarten
International

Zwei Drittel der Deutschen erwarten Rücktritt von Hoeneß

Der Druck aus der Politik auf den Bayern-Präsidenten nimmt zu. Hoeneß rechnet nur mit einem persönlichem Imageschaden aus dem Steuerfall.
GERMANY SOCCER BUNDESLIGA
International

Steuersünder Hoeneß nur auf Kaution frei

Angeblich wurde er am 20. März festgenommen und nur gegen Zahlung einer Millionen-Kaution auf freiem Fuß gelassen. Der Bayern-Boss will reinen Tisch machen.
Briekasten Finanzamt
International

Selbstanzeigen bringen deutschem Fiskus Milliarden

Die Parteien sind sich uneinig über Amnestien bei Selbstanzeige in Steuerfällen. Steinbrück möchte den Druck auf die Steueroasen verstärken.
Fall Hoeness
International

Fall Hoeneß: Schwerverbrechen Steuerflucht

Steuersünder wie Bayern-Präsident Hoeneß sollen sich nicht durch Selbstanzeige „freikaufen“ können, meinen Kritiker und fordern härtere Strafen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.