Spanien gibt Fuentes-Daten nicht preis

(c) EPA (CHEMA MOYA)
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Die spanische Justiz verweigert der Welt-Antidopingagentur den Computer des Sportarztes. Vor knapp sieben Jahren hatte die spanische Polizei mehr als 200 Blutbeutel bei Fuentes sichergestellt.

Der zweite Verhandlungstag gegen Sportarzt Eufeniamo Fuentes brachte in Madrid einen Rückschlag für die Welt-Antidopingagentur (Wada). Richterin Julia Patricia Santamaria lehnte den Antrag der Wada auf Herausgabe des Computers des mutmaßlichen Dopingarztes ab. Spaniens Justiz gibt damit Kundenliste, Daten und Geldaufwand des in die „Operacion Puerto“ verwickelten Fuentes nicht preis – es würde die Privatsphäre verletzen.

Während der Rechner in Madrid verwahrt bleibt, vertagte die Richterin jedoch den Entscheid über die Freigabe der bei der Razzia sichergestellten Blutbeutel. Wie die Nachrichtenagentur EFE unter Berufung auf Justizkreise meldet, will sie darüber erst beim Urteilsspruch entscheiden, der nicht vor April erwartet wird.

Fuentes nennt keine Namen

Vor knapp sieben Jahren hatte die spanische Polizei mehr als 200 Blutbeutel bei Fuentes sichergestellt, die allesamt mit Codenamen beschriftet waren. Obwohl einige Beutel Sportlern zugeordnet wurden, blieben Strafen bislang aus. Nur 58 Radsportler wurden namentlich bekannt.

Auch zeigt sich Fuentes weiterhin nicht gewillt, Namen zu nennen. In einem Interview mit der französischen Zeitung „Le Monde“ hat er verkündet: „Ich habe nicht die Absicht, Namen meiner Kunden und Patienten zu nennen. Für mich ist alles Vergangenheit.“ Vor Gericht gab er allerdings zu, nicht nur mit Radsportlern, sondern auch mit „individuellen Sportlern aller Sparten“ gearbeitet zu haben. Es sollen ein Fußballer, ein Boxer und ein Tennisspieler gewesen sein, denen er Bluttransfusionen verabreicht hat.

Für den Mediziner, 57, fordert die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Gefängnisstrafe sowie ein Berufsverbot. Fuentes kann vorerst aber abwarten, denn Doping war 2006 in Spanien noch nicht strafbar. Er muss sich vor Gericht nur wegen des Vorwurfs der „Gefährdung der öffentlichen Gesundheit“ verantworten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2013)

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