Beaver Creek: Luitz' Disqualifikation bleibt aufrecht

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Der Internationale Sportgerichtshof gab dem Antrag des deutschen Skisportlers auf einstweilige Aussetzung der Disqualifikation nicht Statt. Marcel Hirscher profitiert davon.

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat einen Antrag des deutschen Skirennläufers Stefan Luitz auf einstweilige Aussetzung der Disqualifikation im Weltcup-Riesentorlauf in Beaver Creek nicht stattgegeben. Wichtig war diese rasche Entscheidung am Freitag, weil sich dies auf die Startliste für den Riesentorlauf am Samstag in Adelboden auswirkte.

Der Internationale Skiverband (FIS) hatte Luitz am Donnerstag nach einem Entscheid der Anti-Doping-Kommission den Sieg in den USA wegen Anwendung einer unerlaubten Methode (Sauerstoffzufuhr) aberkannt. Nach der Disqualifikation ging Platz eins an den ursprünglich zweitplatzierten Salzburger Marcel Hirscher. Luitz rutschte damit nun in der Weltcup-Startliste aus den Top Sieben, mit der einstweiligen Aussetzung der Disqualifikation wollte er dies verhindern.

Luitz wird laut seiner Rechtsvertretung wegen des FIS-Urteils vor den CAS gehen, bis 31. Jänner muss Lausanne in dem Hauptsacheverfahren angerufen werden. "Es geht ja nicht nur um meine 100 Punkte, sondern darum, dass Klarheit im System herrschen muss", wurde Luitz in der Deutschen Presse-Agentur zitiert.

(APA)

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