Österreich zieht der Datenschutzgrundverordnung "die Zähne"

imago/Ralph Peters
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Statt saftigen Geldstrafen droht in Österreich ansässigen Firmen nur mehr ein Klaps auf die Finger. Auch Behörden stehen unter dem Schutz der Regierung und müssen keine Strafen befürchten.

In einem Monat tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Unternehmen sollen härter für Datenschutzvergehen bestraft werden. In der Theorie, denn in Österreich setzt man lieber auf ein zartes auf die Hände klopfen.

Der europäische Datenschutz gilt in anderen Ländern als Vorbild. Über die Grenzen Europas wird mit den Daten der Bürger und ihrer Privatsphäre nicht so streng umgegangen wie hierzulande. Anstatt der in der DSGVO verankerten Geldstrafen will man in Österreich nur Wiederholungstäter an die Kandare nehmen. Bei einem einmaligen Verstoß drohen den Unternehmen in Österreich im Gegensatz zu anderen europäischen Landern statt saftigen Geldstrafen nur Verwarnungen. Das haben FPÖ und ÖVP im Nationalrat durchgepeitscht.

Heise.de schreibt dazu "Österreich tanzt beim Datenschutz aus der Reihe". Weiters heißt es, dass man dem Gesetz "die Zähne gezogen" habe.

Außerdem schützt die Änderung vor allem die Regierung und die damit verbundenen Behörden. Geldstrafen können nicht gegen Behörden verhängt werden. Im jüngst beschlossenen Sicherheitspaket laut es folgendermaßen: „Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden.“

Außerdem werden Sammelklagen beschnitten, denn NGOs wie noyb vom Juristen Max Schrems können nicht auf Schadenersatz klagen. Und hier wird es schwierig, denn jene die Prozesse vorfinanzieren, werden kaum einsteigen, wenn am Ende des Tages keine Schadenersatzsummen erzielt werden können. Privatpersonen müssen ein hohes finanzielles Risiko auf sich nehmen, um gegen Firmen wegen Datenschutzverletzungen vorgehen zu können.

Auch nicht unter die strengen Datenschutzbestimmungen der DSGVO fallen ab sofort Polizei, Medien und Forschungseinrichtungen. Auch für Spione und Strafverfolger wurden die Bestimmungen gelockert. All diese Gruppen dürfen personenbezogene Daten auswerten.

>>> Heise.de

(bagre)

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