DSGVO: Raiffeisen darf nicht mehr 30 Euro für Kontoauszug verrechnen

Die Presse
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Die Einhebung einer Gebühr von 30 Euro ist mit dem in der Datenschutzgrundverordnung verankerten Recht auf Auskunft nicht mehr vereinbar, findet die Datenschutzbehörde.

Kontoauszüge die älter als ein Jahr alt sind, müssen meistens direkt bei einer Bank-Filiale beantragt werden. In den meisten Fällen entstehen dabei Kosten. Die Raiffeisenbank Wien-Niederösterreich verlangte dafür bisher eine Gebühr von 30 Euro pro angefragten Kalenderjahr. Das ist aber aufgrund der seit 25. Mai gültigen Datenschutzgrundverordnung nicht mehr legitim, urteilte die Datenschutzbehörde.

Ein Raiffeisen-Kunde verlangte Einsicht auf alte Kontodaten, die fünf Jahre zurücklagen. Die Raiffeisen-Bank gewährte im kostenlosen Zugang von Kontoauszügen, die bis zu ein Jahr alt waren. Darüber hinaus wollte man eine Gebühr vom Kunden einheben. Dieser stellte daraufhin ein Auskunftsbegehren und bekam keine Antwort. Er wandte sich an die Datenschutzbehörde.

Diese entschied, dass nur tatsächlich anfallende Kosten verrechnet werden könnten. Der Argumentation, dass es sich bei derartigen Anfragen um personellen Aufwand handle, folgte die Behörde nicht. Es sei nicht "exzessiv" alle Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen.

Das Recht auf Auskunft, das in der DSGVO verankert ist, bezieht sich nur auf Anfragen ab dem 25. Mai. Anhängige Fälle werden nach nationalem Recht entschieden und diese räumen Anbietern das Recht ein, Gebühren einzuheben.

(bagre)

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