Post verschafft sich Galgenfrist bei Datenschutz-Auskunftsbegehren

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Mehr als 10.000 Personen haben laut "Presse"-Informationen einen Antrag auf Datenschutz-Auskunft gestellt. Das Unternehmen spielt auf Zeit und vertröstet die Antragssteller - und verschafft sich damit zwei weitere Monate.

Nach der jüngsten Datenaffäre bei der Post - der teilstaatliche Konzern soll unter anderem die Parteiaffinität der Kunden ausgewertet und gespeichert haben - wollen nun viele Österreicher wissen, welche Daten die Post über sie gespeichert hat. Aufgrund der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben sie auch Anspruch darauf. Und die Post hat innerhalb eines Monats zu antworten. Eine Deadline, die bei vielen bereits verstrichen ist.

Eine Bericht der Rechercheplattform Addendum hatte im Jänner ans Licht gebracht, dass die Post ihre Kunden analysiert, kategorisiert und in Datenbanken auflistet. Solche Informationen waren und sind bei Unternehmen sehr beliebt, um sie für personalisierte Werbung zu nutzen. Laut Addendum werden Österreicher von der Post in 55 Kategorien eingeteilt. Je nachdem, wie viele Pakete sie bekommen, ob sie "umzugsaffin", Werbeverzichter oder Nachtschwärmer sind, welche Stellung sie im Haus haben und welcher Partei sie eher zugetan sind.

»Tatsächlich speichert die Post keine Daten, die Rückschlüsse auf Ihre politischen Ansichten zulassen. Die Post hat einerseits konkrete, von Personen angegebene Interessen wie zum Beispiel Möbel oder Sport, berechnet andererseits aber auch Affinitäten zu zum Beispiel Bioprodukten oder eben auch eine Parteiaffinität. Diese Berechnungen erfolgen mit einem ähnlichen Mechanismus wie Hochrechnungen am Wahlabend. Es handelt sich dabei um statistische Daten, aus denen nicht auf das Verhalten einzelner Personen, aber auf eine Affinität von Zielgruppen, geschlossen werden kann. Ziel ist dabei eine treffsichere Verteilung von Werbesendungen.«

Team Datenschutz, Post

Fristverlängerung

Die Post verschafft sich nun bei der Datenschutz-Auskunft mit dem Vertrösten per E-Mail Zeit. Mehr als 10.000 Personen müssen weiter warten. Denn laut DSGVO bekommen Unternehmen eine Fristverlängerung von zwei Monaten, wenn die Betroffenen über die Verzögerung informiert werden. So heißt es in ersten ausgeschickten Benachrichtigungen, dass es aufgrund der medialen Berichterstattung zu einer "hohen Anzahl von Anfragen" gekommen ist. Ob aber tatsächlich alle Auskunft erhalten werden, ist fraglich.

Laut Post wolle man die heiklen Datenbanken in dieser Form nicht weiterführen: Die ganze Datenbank, in der unter anderem auch die Parteiaffinität gespeichert war, werde gelöscht und neu aufgesetzt. Auf Nachfrage der "Presse" heißt es bei der Post, dass auch nach dem Löschen der Datenbank zur Parteiaffinität Antragssteller über deren Inhalt informiert werden.

Aktuell dauerte es bei einem Feldversuch nur knapp zehn Minuten bis die automatisierte Nachricht nach dem Antrag auf Datenauskunft einging. Dies ist über datenschutz@post.at nach wie vor möglich. Bei der Post wollte man keine Auskunft darüber geben, wie groß das "Team Datenschutz" ist.

Das Vorgehen der Post, das nach wie vor umstritten ist und von Datenschutzexperten als Verstoß gegen die DSGVO gewertet wird, sei eine "gängige Praxis" und "unser Geschäftsfeld seit knapp 17 Jahren", heißt es von der Post-Pressestelle. Das Unternehmen beruft sich seit Bekanntwerden der Datensammlung auf die Gewerbeordnung (Paragraf 151). Diese berechtigt, Personen aufgrund von Marketinganalyseverfahren Marketinginformationen zuzuordnen.

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