Mit 1. September werden viele SIM-Karten unbrauchbar

APA/dpa/Sebastian Gollnow
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Mit Einführung der Registrierungspflicht für Wertkarten sind Nutzer verpflichtet, auch ihre bestehenden SIM-Karten zu registrieren. Danach können die SIM-Karten nicht mehr angemeldet, aufgeladen oder benutzt werden.

Seit Anfang dieses Jahres dürfen keine anonymen Wertkarten mehr in Österreich verkauft werden. Nun läuft im Zuge dieser Registrierungspflicht eine weitere Frist ab. Ab dem 1. September können nicht registrierte nach Verbrauch des Guthabens nicht mehr aufgeladen werden. Besitzer solcher Wertkarten können also nur noch bis 31. August sicherstellen, dass ihre Alarmanlagen, Internet-Router, Rasenmäher, Drohnen, smarte Heizungsanlagen, die in vielen Fällen über eine SIM-Karte verfügen, auch danach weiter ihren Dienst verrichten.

Wertkarten sind in Österreich nach wie vor sehr beliebt. Mit Stand September 2018 waren knapp vier Millionen Prepaid-SIM-Karten aktiv. Die Handhabung ist einfach: In ein Geschäft gehen, Wertkarte inklusive Ladebon kaufen und telefonieren. Auch einfache Kostenkontrolle, keine Anmeldegebühren oder Registrierung zählen zu den Vorteilen. In vielen Fällen werden sie verwendet, um Kinder mit ihrem ersten Handy in die Selbständigkeit zu führen, ohne dabei völlig die Kontrolle über die Kosten zu verlieren. Auch Heizungssteuerungen und Alarmkontrollen werden mit SIM-Karten versehen, um sie mit der Außenwelt zu verbinden. Doch damit ist jetzt Schluss. 

Seit 1. Jänner 2019 müssen SIM-Karten registriert werden. Bis 31. August ist das auch mit bestehenden Karten möglich. Noch haben aber nicht viele davon Gebrauch gemacht. Mobilfunkanbieter warnen davor, dass ihre Geräte dann nicht mehr nutzbar sind, sobald das Guthaben aufgebraucht ist.

Um Guthaben aufzuladen, muss der Nutzer sich registrieren. Ventocom-Chef Michael Krammer warnt im Gespräch mit der "Presse" davor, diese Frist zu übersehen: "Mehr als 170.000 unserer Hot-Kunden sind nach wie vor nicht registriert". A1, Magenta und Drei nennen keine konkreten Zahlen, aber auf Anfrage der "Presse" heißt es, dass davon auszugehen sei, dass viele der Wertkarten noch nicht registriert seien. Und nachdem davon viele nicht in Handys genutzt werden, ist auch eine Erinnerungs-SMS nicht zielführend.

Nicht alle Registrierungsvarianten sind kostenlos

Den Kunden stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ihre Karte zu registrieren. Bei Hot ist die Registrierung direkt in den Filialen und online möglich. In beiden Fällen handelt es sich um ein kostenloses Service. So auch bei wertkartenregistrierung.at von A1. Anbietern steht es frei, Entgelt für die Registrierung zu verlangen. Dies ist bei Vertriebspartnern oder in Handyshops mitunter auch der Fall. Und so auch direkt in A1-Shops. Hier werden für die Registrierung fünf Euro verrechnet. Da auch Postfilialen, Fachhändler und Trafiken SIM-Karten anmelden dürfen, kann es auch hier zu Extrakosten kommen. Hartlauer verrechnet Gebühren, außer die Wertkarte wird im Geschäft gekauft.

Wie kann ich mich registrieren

Persönlich: Die persönliche Registrierung beim Mobilfunkbetreiber ist am einfachsten, kann aber in manchen Fällen zu Extrakosten führen. Mitzuführen sind die Rufnummer der zu registrierenden SIM-Karte und ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Photoident-Verfahren: Dieses Online-Verfahren setzt ein Smartphone oder ein entsprechendes mit dem Internet verbundenes Gerät voraus, das über eine Kamera verfügt. Diese wird dazu benötigt um ein Foto von sich zu machen und um den Lichtbildausweis zu fotografieren. In diesem Verfahren wird der Kunde Schritt für Schritt durch die Registrierung gelotst.

Laut Gesetz haben Mobilfunker Anspruch auf Kostenersatz vom Staat. Dabei werden rund 80 Prozent der Kosten erstattet. Indirekt zahlt also der Steuerzahler für die gesetzliche Änderung. Sollten Anbieter ihrer Pflicht zur Registrierung der Kunden nicht nachkommen, drohen ihnen Strafen in Höhe von bis zu 37.000 Euro.

Vier Millionen Menschen unter Generalverdacht

Die Einführung der Registrierungspflicht geht auf Ex-Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zurück. 2017 kündigte er diesen Schritt an, da Wertkarten "insbesondere von Kriminellen verwendet werden". Mobilfunkanbieter müssen die Daten speichern. Um diese kriminalpolizeilichen Behörden, Staatsanwälten und Gerichten im Fall von Ermittlungen auszhändigen. 

>>> Überwachungspaket fix: Aus für anonyme Wertkarten-Handys

Es ist nur ein kleiner Teil des von der türkis-blauen Regierung in weiterer Folge beschlossenen Überwachungspakets, das Videoüberwachung im öffentlichen Raum mit Zugriff auf Videokameras, die Speicherung von personenbezogenen Daten, die Anlassdatenspeicherung (wer telefoniert mit wem) und den Bundestrojaner umfasst. Dieser soll ab 2020 zum Einsatz kommen und die Überwachung verdächtiger Personen ermöglichen.

>>> Wertkartenregistrierung.at

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