Der Sieg im Patentstreit treibt den Kurs der Apple-Aktie auf Rekordhöhe. Der US-Hersteller will nun ein Verkaufsverbot für acht Samsung-Smartphones. Samsung geht indes auf mehreren Ebenen gegen das Urteil vor.
San Francisco/Seoul/red./ag. Der Sieg gegen Samsung im Smartphone-Patentstreit hebt die Aktie des US-Computerherstellers in lichte Höhen: Am Montag erreichte das Papier den bisherigen Rekordstand von 680,87 Dollar. Es fiel dann zwar auf 675,68 Dollar zurück, was aber immer noch einen Rekordschlussstand markiert. Am Dienstag lag Apple vorbörslich in einem insgesamt rückläufigen Markt nur leicht unter diesem Rekordwert. Die Aktie des Prozessverlierers Samsung, die am Montag verloren hatte, zeigte sich am Dienstag allerdings wieder etwas erholt.
Apple geht jetzt daran, das bei Gericht erkämpfte Terrain abzusichern: Am Dienstag hat der US-Konzern ein Verkaufsverbot für acht Samsung-Smartphone-Modelle in den USA verlangt.
Insgesamt hat das Gericht, wie berichtet, Patentverletzungen bei 28 Samsung-Modellen festgestellt. Die Schnelllebigkeit des Smartphone-Geschäfts bringt es freilich mit sich, dass die meisten dieser inkriminierten Geräte auf dem Markt so gut wie keine Rolle mehr spielen.
Schmerzhafte Einschränkung
Schmerzhaft wäre für Samsung lediglich, wenn das von Apple beantragte Verkaufsverbot für das Modell S2 verhängt würde. Dieses Modell ist zwar ebenfalls bereits durch das modernere und patentrechtlich offenbar saubere Modell S3 abgelöst worden, als billigere Alternative zum S3 ist es aber nach wie vor sehr gefragt.
Samsung geht unterdessen auf mehreren Ebenen gegen die Entscheidung vor. Das Urteil des kalifornischen Gerichts wird angefochten, gleichzeitig werden die Samsung-Geräte von Funktionen, die Apple patentiert hat, gesäubert.
Allerdings ist die Sache mit dem einen Prozess noch nicht ausgestanden. Beim selben Gericht ist noch ein anderes Verfahren Apple gegen Samsung anhängig, bei dem es um die Verletzung von weiteren Apple-Patenten durch das Samsung-Modell „Nexus“ geht. Für dieses Gerät existiert bereits ein vorläufiges Verkaufsverbot in den USA.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2012)