Apple erwirkt Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy-Handys

Gericht Samsung darf GalaxyHandys
Gericht Samsung darf GalaxyHandys(c) REUTERS (TRUTH LEEM)
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Die Samsung-Modelle Galaxy S, Galaxy S2 und Ace sind betroffen. Die Entscheidung kommt einem europaweiten Verbot gleich. Ein niederländisches Gericht hat einer Klage von Apple stattgegeben.

Apple hat einen wichtigen Sieg im Patentstreit gegen Samsung erzielt. Der Hersteller hatte den Koreanern vorgeworfen, das Design des iPhone zu kopieren. Ein niederländisches Gericht hat jetzt recht gegeben, berichtet De Rechtspraak. Samsung darf damit die Android-Smartphones Galaxy S, Galaxy S2 und Ace nicht mehr in den Niederlanden verkaufen. Das ebenfalls umstrittene Tablet Galaxy Tab 10.1 ist davon nicht betroffen, obwohl das Gericht auch hier Patent- und Markenverletzungen sieht. Das Verkaufsverbot soll am 13. Oktober in Kraft treten.

Folgen für andere Android-Hersteller möglich

Bei den beanstandeten Patenten werden drei europäische Patente zitiert. Zwei davon könnten auch für andere Hersteller für Probleme sorgen. EP 2.058.868 betrifft eine "Methode des Scrollens" beziehungsweise das Durchblättern einer Bildergalerie. Und EP 1.964.022 schützt die iPhone-typische Methode, das Gerät durch Ziehen eines Icons zu entsperren. Nicht nur Samsung nutzt diese Funktionen. Sie sind Grundbestandteil von Googles Android-Betriebssystem, das auch von anderen Branchengrößen wie HTC oder Sony Ericsson eingesetzt wird.

Allerdings hat der Richter in seinem Urteil (PDF) das Patent auf den Sperrbildschirm für null und nichtig erklärt. Das Scrollen in der Fotogalerie wurde aber beanstandet. Wie Tweakers.net berichtet, will Samsung die Software anpassen, um damit dem Urteil auszuweichen. Wann dieses Update fertig sein soll, ist nicht bekannt.

Europaweites Verbot für Samsung-Handys

Das Verkaufsverbot hat, wenn Samsung nicht rechtzeitig reagiert, weitreichende Folgen. Der Hersteller wickelt seinen Europavertrieb über die Niederlande ab. Mit Rotterdam liegt der größte Warenumschlagplatz der EU innerhalb des Landes. Samsung beliefert von den Niederlanden aus 28 europäische Kanäle. Ein Verkaufs- und Vertriebsverbot dort kommt einem europaweiten Handelsstopp der Geräte gleich. Apple hatte bereits bei einem deutschen Gericht einen europaweiten Verkaufsstopp für das Galaxy Tab 10.1 gefordert. Es gleiche zu sehr dem eigenen Tablet iPad 2. Der Richter gab der Klägerin recht. Allerdings wurde das Verbot später nur auf Deutschland beschränkt.

Schutzmarke "Rechteckiges Produkt"

Samsung und Apple liegen schon seit einiger Zeit im rechtlichen Clinch. Der Streit ist inzwischen auch von den USA, wo er ursprünglich begann, auf Europa übergeschwappt. Kritische Beobachter sehen die Schuld für die Aufregung unter anderem in Softwarepatenten, die gelegentlich auch triviale Neuerungen schützen. Auch bei den Tablets behauptet Apple, das iPad hätte als alleinstellendes Designmerkmal, dass es "ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig gerundeten Ecken" sei, das eine "flache, klare Oberfläche" auf der Vorderseite habe.

Eine Reaktion Samsung steht bisher noch aus. Allerdings hatte der Hersteller schon im Vorfeld angekündigt, entschieden gegen jedes Urteil anzukämpfen, das die Position Apples bestätigen würde. Es darf also erwartet werden, dass der koreanische Konzern Berufung einlegen wird.

(db)

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