Österreich will alle Daten sechs Monate lang speichern

Datenbestand - stored data
Datenbestand - stored data(c) www.BilderBox.com (Www.bilderbox.com)
  • Drucken

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ebnet den Weg zur Daten-Archivierung: Die Richter entschieden, dass die EU-Richtlinie korrekt erlassen wurde. Auch Österreich muss nun handeln.

WIEN. Lange war Österreich widerspenstig: Nun wird aber auch hierzulande die EU-Regelung zur Speicherung der Telefonie- und Internetdaten umgesetzt. Die Daten sollen aber nur sechs Monate lang archiviert werden, hieß es aus dem Kabinett von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) zur „Presse“. Damit bewegt sich Österreich am untersten Limit der EU-Vorgabe: Diese sieht vor, dass die Speicherdauer zwischen sechs Monaten und zwei Jahren liegt.

Der Grund für Österreichs Handeln liegt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Richter entschieden, dass die Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung korrekt erlassen wurde. Österreich hatte erklärt, das EuGH-Urteil abwarten zu wollen. Jetzt aber werde man noch in diesem Jahr die Vorratsdatenspeicherung einführen, sagte eine Sprecherin von Bures.

Arbeit wartet auch noch auf Justizministerin Claudia Bandion-Ortner: Sie entscheidet, wann die Daten von den Telefonie- und Internetanbietern herausgegeben werden müssen. Die EU verlangt nur, dass die Daten bei Verdacht auf „schwere Straftaten“ verraten werden. Die genaue Definition wird den Staaten überlassen.

Richtlinie korrekt eingeführt

Das jetzige EuGH-Urteil hatten Irland und die Slowakei initiiert. Die Länder waren der Meinung, dass die Richtlinie nicht auf den Punkt „Funktionieren des Binnenmarkts“ im EG-Vertrag gestützt werden darf. Die Richter meinten aber, dass sich nationale Unterschiede bei der Datenspeicherung unmittelbar auf das Funktionieren des Binnenmarkts auswirken würden. Die Richtlinie sei daher korrekt erlassen worden. Datenschützer sprechen von einem Fehlurteil. Sie verweisen auch darauf, dass der EuGH die Richtlinie nur formal, aber nicht inhaltlich prüfte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2009)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Handy
Recht allgemein

EuGH weist Klage gegen Vorratsdatenspeicherung ab

Nach einer EU-Richtline müssen Verbindungs-Daten von EU-Bürgern sechs Monate lang gespeichert werden. Eine irische Klage blieb erfolglos - auch Österreich wurde wegen fehlender Umsetzung bereits gemahnt.
Recht allgemein

EU-Entscheidung hat keine Auswirkung auf laufende Verfahren

Österreichische Verfassungsrichter wollen sich erst mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdaten-Speicherung auseinandersetzen, wenn diese in Österreich direkt umgesetzt wurde.
Mobil

EuGH entscheidet über Vorratsdatenspeicherung

Nach einer Richtlinie von 2006 müssen die Verbindungs-Daten der EU-Bürger sechs Monate lang gespeichert werden. Österreich hat die Vorratsdaten-Speicherung noch nicht umgesetzt.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.