Bundesgerichtshof hat Paypal-Käuferschutz stark eingeschränkt

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FILE PHOTO: Illustration photo of the PayPal app on a phoneREUTERS
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Der Käuferschutz, den der Bezahldienst Paypal seinen Kunden gewährt, geht zu weit, urteilte der deutsche Bundesgerichtshof gestern. Onlinekäufe verlieren für Kunden damit an Attraktivität.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat den Käuferschutz für Paypal-Kunden mit seinem gestrigen Grundsatzurteil stark eingeschränkt. Das heißt: Verkäufer können Kunden künftig trotz des Käuferschutzes, den Paypal seinen Nutzern weltweit garantiert, klagen. Damit verliert Onlineshopping für Käufer an Attraktivität, denn sie können sich nicht mehr so sicher fühlen wie bisher. Der BGH sieht die Käufer im Vergleich zu den Verkäufern allerdings noch immer erheblich im Vorteil: „Der Verkäufer hat erst einmal den Schwarzen Peter und muss seine Ansprüche einklagen“, sagte die Vorsitzende.


Das Unternehmen Paypal zeigte sich von der Entscheidung überrascht. Die ehemalige Ebay-Tochter will sich nun mit der genauen Begründung der BGH-Richter auseinandersetzen und dann entscheiden, ob es seine Richtlinien für den Käufer- und Verkäuferschutz ändern wird. Das werden sich übrigens auch andere Payment-Anbieter überlegen müssen, die diesen Käuferschutz ebenfalls anbieten.

Käufer erhielten Geld zurück

Das Höchstgericht in Karlsruhe hatte sich gestern erstmals mit dem von Paypal angepriesenen Käuferschutz zu befassen, nachdem deutsche Gerichte sich bisher uneinheitlich zu dieser Rechtsfrage geäußert hatten. Mit dem Online-Bezahldienst können Verbraucher beim Shoppen im Internet ihre Waren - nach einmaliger Registrierung und per Eingabe von Benutzername und Passwort – bezahlen. Die fälligen Beträge werden dann vom hinterlegten Girokonto oder der Kreditkarte abgebucht. Der Verkäufer hat den Betrag sofort auf seinem Paypal-Konto. Der US-Anbieter hat in Deutschland fast 19 Millionen Kunden.


Wenn eine Ware jedoch nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht, können Kunden den sogenannten Paypal-Käuferschutz beanspruchen. Der Bezahldienst bucht dem Käufer den gezahlten Kaufpreis umgehend zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers. Ob der Kunde die bestellte Ware tatsächlich nicht bekommen oder diese wirklich nicht mit seiner Bestellung übereinstimmt, überprüft Paypal freilich nicht. Für die Verkäufer häufig eine unbefriedigende Situation.


So kam es auch dazu, dass der BGH aufgrund zweier Fälle zu prüfen hatte, inwiefern der Käufer im Streitfall wirklich geschützt ist. Oder ob der Verkäufer den Käufer auch noch dann auf Kaufpreiszahlung verklagen kann, wenn Paypal das bereits gezahlte Geld zurückgebucht hat. Im ersten Fall hatte ein Käufer rund 600 Euro für ein auf der Internet-Plattform eBay erstandenes Mobiltelefon über Paypal zurückbekommen. Der Käufer hatte angegeben, dass das (vereinbarungsgemäß unversicherte) Päckchen nicht angekommen sei. Der Verkäufer klagte dagegen vor dem Landgericht Essen mit Erfolg.
Im zweiten Fall war ein Kunde mit einer in einem Online-Shop bestellten Säge unzufrieden und erhielt den Kaufpreis von 500 Euro ebenfalls über Paypal zurück. Die Klage des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung war vor dem Landgericht Saarbrücken allerdings erfolglos gewesen.

Das wird künftig anders sein. Jeder Käufer kann nun – Käuferschutz hin oder her – vom Verkäufer geklagt werden.

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