Wer auf E-Mails des Telekom-Anbieters nicht reagiert, stimmt damit noch längst nicht zu.
[Wien/red.] Das Handelsgericht Wien hat 22 Klauseln in den Bedingungen des Telekom-Anbieters UPC als gesetzwidrig eingestuft. Zuvor brachte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Verbandsklage ein. Im vergangenen Herbst hatte UPC seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umfassend geändert. In so einem Fall haben Kunden zwei Möglichkeiten: die Kündigung oder die Zustimmung.
UPC geht davon aus, dass es genüge, die Kunden über die Änderungen per E-Mail zu informieren. Das könne aber problematisch sein, wenn der Kunde das E-Mail nicht rechtzeitig wahrnehme und die Kündigungsfrist verstreiche, meint der VKI. Das Handelsgericht Wien stellte nun klar: Das Unternehmen müsse dafür Sorge tragen, dass Erklärungen und Informationen den Kunden auch erreichen. Demnach ist die Verpflichtung des Kunden, seine Rechnung online „abzuholen“, gesetzwidrig.
Ebenso unzulässig ist laut Handelsgericht das zusätzliche Entgelt für Papierrechnungen oder der Ausschluss von Entgeltkürzungen bei „kurzfristigen Störungen“. Diese Klausel wurde vom Gericht als intransparent bewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 1.Juni 2011)