Vorratsdatenspeicherung: EU-Ultimatum für Deutschland

Mit einer Riesenkrake  demonstrieren Buergerrechtler am Dienstag, 2. Maerz 2010,  in Karlsruhe vor Ve
Mit einer Riesenkrake demonstrieren Buergerrechtler am Dienstag, 2. Maerz 2010, in Karlsruhe vor Ve(c) APN (Winfried Rothermel)
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Die deutsche Bundesregierung soll die Richtlinie innerhalb von vier Wochen umsetzen, sonst gibt es eine Klage beim EuGH. Die Regeln waren in Deutschland schon implementiert, wurden aber aufgehoben.

Die EU-Kommission hat Deutschland ein Ultimatum für ein neues Gesetz zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten bei der Terrorabwehr gesetzt. Innerhalb von vier Wochen muss Berlin die EU-Richtlinie von 2006 zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen - sonst will die EU-Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung der EU-Verträge einreichen. Ein entsprechendes Mahnschreiben sei nach Berlin geschickt worden, sagte ein Sprecher der zuständigen EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Donnerstag in Brüssel.

In letzter Konsequenz droht Deutschland in dem Prozess eine millionenschwere Geldstrafe. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht war bereits 2007 ausgelaufen. "Deutschland hatte - ebenso wie andere Mitgliedstaaten - genug Zeit, um all diese Punkte umzusetzen", betonte der Sprecher.

Brüssel macht damit Druck auf die Regierungskoalition in Berlin, die seit zwei Jahren um eine Neufassung des Gesetzes streitet. Am 2. März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Regeln für verfassungswidrig und somit nichtig erklärt. Datenschützer in Deutschland jubelten. Seitdem hängt die Vorratsdatenspeicherung allerdings in der Schwebe. Vor Kurzem hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in den Dauerstreit eingeschaltet und auf eine Lösung gedrängt.

(Ag.)

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