Enthüllung: Anonymous will "Österreich erschüttern"

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THEMENBILD: ANONYMOUS(c) APA/HELMUT FOHRINGER (Helmut Fohringer)
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Gleichzeitig mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung am 1. April sollen brisante Details aus Politik und Polizei veröffentlicht werden. Die Fälle im U-Ausschuss seien "nur die Spitze des Eisbergs".

Am 1. April wird in Österreich die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Kraft treten. Ab dann wird aufgezeichnet, wer wann mit wem telefoniert, SMS geschrieben oder gemailt hat und es wird festgehalten, wann und von wo Österreicher ins Internet gehen. Anonymous Austria, Ableger des weltweit aktiven Anonymous-Kollektivs, will aus Protest gegen die Überwachungsmaßnahme brisante Daten aus Politik und Polizei veröffentlichen. Diese werden "Österreich erschüttern", droht die Gruppe. Unter dem Namen Operation Pitdog habe man eine "eigene Vorratsdatenspeicherung" durchgeführt, schreibt AnonAustria in einer Aussendung. Die Fälle im Korruptions-Untersuchungsausschuss seien "nur die Spitze des Eisbergs", hätte sich dabei herausgestellt.

Überwacht Verfassungsschutz Journalisten?

Gleichzeitig behauptet Anonymous Austria, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus Überwachungsmaßnahmen gegen regierungskritische Journalisten durchführt. Beweise dafür sollen ebenfalls am 1. April veröffentlicht werden. Außerdem will die Gruppe die österreichischen Internet Provider getestet haben,ob diese überhaupt in der Lage seien, Vorratsdaten sicher zu verwahren.

Umsetzung hinausgezögert

Österreich ist aufgrund einer EU-Richtlinie verpflichtet, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Die oben erwähnten Daten werden dabei ohne Anlass gespeichert, um sie eventuell im Falle eines Falles dann doch einmal für Ermittlungen parat zu haben. Ohne auf die Inhalte der Kommunikation Zugriff zu haben, können mit den Vorratsdaten aber sehr Wohl Persönlichkeitsprofile und Profile vom Beziehungsgeflecht einer Person erstellt werden. Österreich hatte sich längere Zeit gegen die Umsetzung gesträubt, beugte sich aber einer drohenden Millionenstrafe durch die EU.

Verdacht auf Straftat

Die mit 1. April 2012 neu in Kraft tretende Vorratsdatenspeicherung ist Teil des Telekommunikationsgesetzes. Die sechs Monate sind das Minimum an Vorhaltezeit, die die EU-Richtlinie vorsieht. Herausgeben müssen Provider die Daten auf Anordnung eines Gerichts. Dafür reicht bereits der Verdacht einer schweren Straftat aus. Die Abfragen müssen lückenlos protokolliert werden. Hinzu kommt, dass das Justizministerium regelmäßig Bericht über Vorratsdaten-Abfragen erstatten muss. Werden Daten unzulässig veröffentlicht, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Deutschland kippte Gesetz

In Deutschland wurde die Vorratsdatenspeicherung eingeführt und dann vom Verfassungsgericht wieder abgeschafft. Die Regelungen würden dem Grundgesetz widersprechen. Eine Abänderung des entsprechenden Gesetzes konnte Deutschland noch nicht zustande bringen, weshalb die EU-Kommission nun mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof droht.

Privatsphäre zu Grabe tragen

In Österreich kam es immer wieder zu Protesten gegen die Vorratsdatenspeicherung. Aktuell läuft unter zeichnemit.at eine Initiative, um die Regelungen zu stoppen. Am 31. März, einen Tag vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich soll es zu Protestaktionen in Wien, Linz und Salzburg kommen. Auch hier soll Anonymous Austria aktiv sein. Symbolisch soll die Privatsphäre zu Grabe getragen werden.

(db)

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