Der Gesetzesentwurf ruft mit schwammigen Formulierungen Bürgerrechtler auf den Plan. CISPA soll "Cyber-Bedrohungen" bekämpfen, beinhaltet aber wieder einmal "geistiges Eigentum" als eines der bedrohten Güter.
Der Jubel war groß, als die Gesetzesentwürfe SOPA und PIPA Ende Jänner auf Eis gelegt wurden. Wie aber erwartet wurde, war das nicht der letzte Versuch, den scheinbar gesetzlosen Raum des freien Internet stärker zu kontrollieren. Nach dem "Stop Online Piracy Act" und dem "Protect IP Act" (wobei IP für "Intellectual Property", geistiges Eigentum, steht) sorgt nun der Cyber Intelligence Sharing and Protection Act (CISPA) für Aufregung. Der Text wurde vom republikanischen Abgeordneten Michael Rogers eingebracht soll im Repräsentantenhaus behandelt werden.
Geheimdienste und Private sollen Infos teilen
Der Text des Entwurfs hat es in sich. Gleich zu Beginn wird festgeschrieben, dass Geheimdienste Informationen über "Cyber-Bedrohungen" mit "Rechtspersönlichkeiten aus dem privaten Sektor" teilen sollen. Ein "Cyber-Sicherheitsanbieter" soll, wenn CISPA durchgeht, die Möglichkeit erhalten, diese Informationen "zum Schutz der Rechte und des Eigentums" einer "beschützten juristischen Person" zu erlangen. Als "Cyber-Bedrohung" wird dabei alles gewertet, was ein "System oder Netzwerk" von Privatunternehmen oder Regierungsstellen "schwächen, stören oder zerstören" könnte oder "Diebstahl von Informationen von Privatunternehmen oder der Regierung, geistigen Eigentums oder persönlich identifizierbaren Informationen" bewirkt.
Bürgerrechtler schlagen Alarm
Die sprachlich sehr schwammigen Formulierungen haben bei Bürgerrechtsbewegungen wie der Electronic Frontier Foundation (EFF) die Alarmglocken schrillen lassen. Anstatt tatsächliche Bedrohungen der nationalen Sicherheit durch ausländische Hacker zu vereiteln, würde CISPA (wie SOPA und PIPA zuvor) erneut umfassende Zensurmöglichkeiten für Informationen im Internet bieten, warnt die EFF. Bestehende Gesetze zum Schutz der Privatsphäre könnten damit ausgehebelt werden, wenn Urheberrechts-Inhaber ihre Rechte verletzt sehen und allfällige Verletzer als "Cyber-Bedrohung" einstufen. Immerhin beinhaltet das Gesetz auch den Punkt "geistiges Eigentum".
Neue Zensurmöglichkeiten drohen
Als konkretes Beispiel wird die Aufdecker-Plattform WikiLeaks genannt. Da "Informationen der Regierung" dort verbreitet wurden, könnte die Seite als "Cyber-Bedrohung" klassifiziert und mit der kombinierten Macht von privaten und offiziellen Geheimdiensten attackiert werden. Provider könnten dazu gezwungen werden, die Website und alle anderen, die Informationen von Wikileaks weiterverbreiten, zu blockieren. Das würde dann auch renommierte Nachrichtenmedien wie die New York Times betreffen.
(db)