Deutschland erlaubt behördliche Online-Überwachung

(c) AP (Daniel Roland)
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Das BKA darf künftig private Computer überwachen. Allerdings nor über das Internet: Die Manipulation von PCs vor Ort bleibt den Fahndern weiterhin verboten.

Nach monatelangem Streit haben sich der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen geeinigt. Bei der Fahndung nach Terroristen und Schwerverbrechern soll das Bundeskriminalamt (BKA) künftig private Computer überwachen dürfen. Eine Manipulation der Computer vor Ort soll den Fahndern aber nicht erlaubt werden. Die technischen Voraussetzungen für die Überwachung dürfen nur über Datenleitung geschaffen werden, etwa über die heimliche Online-Installation einer entsprechenden Software. Das Innenministerium verkündete die Einigung der Minister am frühen Dienstagabend. Das umfassende Regelwerk wird nun an die Länder weitergeleitet und könne noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Überwachung im Februar noch ausgeschlossen

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte im Februar in einem Grundsatzurteil enge Grenzen für das neue Fahndungsinstrument gesetzt. Nach der Entscheidung ist das heimliche Eindringen in einen Computer nur bei konkreten Gefahren für überragend wichtige Rechtsgüter zulässig, etwa bei Terrorplanungen und Angriffen auf Leib, Leben oder Freiheit. Das Gericht schloss damit die Anwendung der heimlichen Online-Durchsuchung bei Straftaten wie Kinderpornografie, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung aus. Außerdem muss jeweils ein Richter die Maßnahme genehmigen. Wenn die Behörden nur "diffuse Anhaltspunkte" für mögliche Gefahren haben, dürfen sie die Online-Durchsuchung nicht anwenden. Nur Schauen, nicht Anfassen

Schäuble und Zypries nahmen ihre Verhandlungen über das BKA-Gesetz unmittelbar nach dem Urteil wieder auf. Unter anderem ging es darum, wie die Online-Durchsuchung technisch ermöglicht werden kann. Sicherheitsexperten der Union hatten sich dafür ausgesprochen, dem BKA die Möglichkeit eines direkten Zugriffs auf die Computer zu geben, ihnen also das Eindringen in die Wohnung zu ermöglichen. Die SPD hatte das als "Lizenz zum Einbrechen" abgelehnt. Die Sozialdemokraten setzten sich letztendlich in den Verhandlungen mit ihrer Auffassung durch.

(Ag.)

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