Weihnachtsfreude, Weihnachtsärger

Wie wird man unerwünschte Geschenke wieder los?
Wie wird man unerwünschte Geschenke wieder los?(c) Michaela Bruckberger
  • Drucken

Kleidung, die nicht passt, sündteure Dinge, die nicht gefallen oder defekt sind: Wie wird man sie wieder los, wann besteht ein Recht auf Umtausch? Und sind Gutscheine wirklich die bessere Lösung?

Wien. Er gehört zur Weihnachtszeit wie Christbaum, Kekse und Punsch: der alljährliche Umtauschmarathon ab 27. Dezember. Kleidung, die nicht passt, Geschenke, die nicht gefallen – all das soll wieder zum Verkäufer zurück und im Idealfall durch etwas ersetzt werden, das wirklich Freude macht. Was alle Jahre wieder dieselben Rechtsfragen aufwirft: Besteht ein Anspruch auf Umtausch? Und müsste man nicht eigentlich sein Geld zurückbekommen, wenn man die – womöglich noch originalverpackte – Ware retourniert?

Stationärer Handel. Wer im Laden gekauft hat, ist in diesem Punkt schlechter dran: Von Gesetzes wegen gibt es hier keinen Anspruch auf Umtausch oder Rückabwicklung. Es sei denn, der Händler räumt in seinen Geschäftsbedingungen ein Umtauschrecht ein oder man vereinbart es beim Kauf; gerade in der Weihnachtszeit ist das durchaus üblich. Wichtig ist dann aber, dass es auf der Rechnung steht – die man für einen Umtausch jedenfalls braucht. Ansonsten kann man nur noch auf Kulanz hoffen. Ganz generell ist zu beachten, dass Umtausch immer nur „Ware gegen Ware“ bedeutet. Oder Ware gegen Gutschein. „Geld zurück“ ist damit nicht gemeint.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.