Verdacht auf fahrlässige Tötung: Ermittlungen wegen Magenmittel Iberogast

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FILE PHOTO: Logo of Bayer AG is pictured at the annual results news conference of the German drugmaker in LeverkusenREUTERS
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Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt im Umfeld des Pharma-Konzerns Bayer. Laut "Handelsblatt" geht es um mangelnde Warnung vor möglichen Nebenwirkungen.

Die StaatsanwaltschaftKölnermittelt im Umfeld des Leverkusener Pharma-Konzerns Bayer im Zusammenhang mit dessen MagenmittelIberogast. Das berichtete das "Handelsblatt" am Wochenende. Das Verfahren soll sich vorerst noch gegen unbekannte Täter richten. Der Verdacht laute auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung durch mangelnde Warnung vor der Einnahme von Iberogast, schrieb das "Handelsblatt".

Die Staatsanwaltschaft gab dazu vorerst keine Stellungnahme ab. Bayer betonte, von einem Ermittlungsverfahren keine Kenntnis zu haben.

Bayer: Streit um Warnhinweise

Hintergrund soll die jahrelange Weigerung des Unternehmens sein, Warnhinweise vor möglichen Leberschäden in die Packungsbeilage des rezeptfreien Medikaments und die ärztliche Fachinformation aufzunehmen. Erst als Mitte 2018 der Tod einer Frau an Leberversagen bekannt wurde, der mit der Einnahme von Iberogast in Zusammenhang gebracht wird, setzte Bayer die Forderung des Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) um. Die Behörde hatte bereits 2008 von der Herstellerfirma Steigerwald, die später von Bayer übernommen wurde, die Änderung der Warnhinweise verlangt. Steigerwald hatte jedoch gegen den Bescheid des BfArM Widerspruch eingelegt, Bayer zog sogar vor Gericht.

Den Behörden liegen mittlerweile angeblich 115 Meldungen über unerwünschte Nebenwirkungen vor, die sich auf Beeinträchtigungen der Leber beziehen. Diese sollen von dem in Iberogast enthaltenen Schöllkraut herrühren. Bei den Fällen handelt es sich um Verdachtsmeldungen, ein Ursachenzusammenhang ist nicht bewiesen.

>> Bericht im „Handelsblatt“ 

(APA)

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