US-Börsenaufsicht legt Anleger herein

Mit HoweyCoins führt die US-Börsenaufsicht Anleger auf eine falsche Fährte.
Mit HoweyCoins führt die US-Börsenaufsicht Anleger auf eine falsche Fährte.(c) Screenshot
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Um Investoren zu warnen, fälschte die US-Börsenaufsicht SEC mit der Website von HoweyCoins einen digitalen Börsegang.

New York/Wien. Normalerweise ist sie es, die ermittelt, wenn Anleger auf eine falsche Fährte gelockt werden. Nun hat die amerikanische Börsenaufsicht SEC Anleger selbst in die Irre geführt. Über die Internetseite HoweyCoins.com pries sie einen digitalen Börsengang, also einen Initial Coin Offering (ICO) an. Bei einem ICO gibt das Unternehmen keine Aktien an Anleger aus, sondern sogenannte Token. Man kann sie als eine Art digitalen Gutschein betrachten.

Auf der Website versucht HoweyCoins Anleger davon zu überzeugen, wie gut die Blockchain-Technologie und das Thema Reisen zusammenpassen würden. Auf den ersten Blick wirkt alles mehr oder weniger glaubwürdig. Strandbilder sind ebenso zu sehen, wie das Team, das hinter HoweyCoins steckt. Selbst die Mühe für ein mehrseitiges Weißbuch hat man sich bei HoweyCoins bzw. der SEC gemacht.

Doch sobald Anleger bei diesem digitalen Börsegang zuschlagen wollen, werden sie auf eine andere Website umgeleitet. „Wenn Sie auf ein derartiges Angebot reagiert haben, könnten Sie betrogen worden sein. HoweyCoins ist eine Fälschung.“ Die Seite weist Investoren darauf hin, was es bei digitalen Börsengängen zu beachten gilt. Die Börsenaufsicht SEC will Anlegern damit demonstrieren, wie leicht sie einem Betrug aufsitzen können. Vor allem das schnelle Wachstum des Segments und die Aussicht darauf, mit einer neuen Investmentmöglichkeit Geld zu verdienen, sei auch ein fruchtbarer Boden für Gauner, warnt die SEC. Die Aufsicht beziffert den Betrug mit ICOs bereits auf mehr als 600 Mio. Dollar. Und das seien nur die Fälle, in denen die Behörde bereits Klagen eingebracht hat.

Digitale Börsengänge werden von Blockchain-Firmen genutzt, um Geld einzusammeln. Im Gegensatz zu einem echten Börsengang ist das nicht nur wesentlich einfacher, sondern auch kostentechnisch nicht zu vergleichen. Weltweit flossen den Unternehmen im Vorjahr auf diese Weise rund sechs Mrd. Dollar zu. Doch viele dieser Firmen scheitern oder sind gar nicht erst redlich. Anleger gelten in der Regel nicht als geschützt. In Österreich will die Regierung mit der Finanzmarktaufsicht deshalb gemeinsam die Prospektpflicht erneuern bzw. den digitalen Gegebenheiten anpassen. Schon im Vorjahr warnten die deutschen und heimischen Aufseher vor virtuellen Börsengängen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2018)

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