Aktionäre klagen Google-Mutter Alphabet

Haben Manager Google geschädigt?
Haben Manager Google geschädigt?imago/ZUMA Press
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Der Verwaltungsrat soll Belästiger heimlich geschützt und auf diese Weise Aktionäre geschädigt haben.

Mountain View. Der Verwaltungsrat des Google-Mutterkonzerns Alphabet ist von Aktionären wegen seines Umgangs mit sexueller Belästigung verklagt worden. Dem Onlineriesen wird eine „Kultur der Verheimlichung“ vorgeworfen, wie aus der bei einem Gericht im kalifornischen San Mateo eingereichten Klageschrift hervorgeht.

Stellungnahmen von Alphabet oder Google gab es zunächst nicht. Im Oktober hatte ein Bericht der „New York Times“ für Aufsehen gesorgt, laut dem Google schützend die Hand über Führungskräfte hielt, denen sexuelle Belästigung oder Nötigung vorgeworfen worden war. Die nun eingereichte Klage beschuldigt den Verwaltungsrat, 2014 und 2016 eine direkte Rolle bei diesen Vertuschungen gespielt zu haben. Zudem sei eine Panne beim gefloppten Onlinenetzwerk Google Plus verschwiegen worden, durch die ein Nutzerdaten-Leck entstand.

Die Anwälte der Kläger – bei den Klägern handelt es sich um zwei US-Pensionsfonds – wollen in dem Rechtsstreit beweisen, dass Google durch das Fehlverhalten des Verwaltungsrats Schäden in Höhe von „Hunderten Millionen Dollar“ erlitten hat. Das sei etwa durch hoch dotierte Abfindungen für Manager geschehen, denen Belästigung vorgeworfen wurde. Die Klägeranwälte fordern Schadenersatz für die Aktionäre und eine gerichtliche Anordnung, dass Alphabet und Google Unternehmensführung und interne Kontrollen zum Schutz von Mitarbeitern und Investoren verbessern.

Recht auf Vergessen nur in EU

Die Alphabet-Aktie, die seit ihrem Allzeithoch im Juli 16 Prozent verloren hat, bewegte sich am Freitag vorbörslich kaum. Immerhin gab es auch gute Nachrichten aus Sicht des IT-Riesen: Google muss Verweise auf sensible persönliche Informationen von EU-Bürgern wahrscheinlich nicht weltweit verbannen. Es reiche aus, wenn Internet-Suchmaschinen umstrittene Ergebnisse in der EU blockierten, empfahl der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Maciej Szpunar. Suchanfragen außerhalb des Gebiets der EU sollten nicht von der Entfernung von Links aus den Suchergebnissen betroffen sein.

Google ist in der EU seit fünf Jahren verpflichtet, auf Antrag von Betroffenen Suchergebnisse auf seiner Seite zu löschen („Recht auf Vergessen“). Strittig ist nun die geografische Reichweite. Das höchste europäische Gericht folgt häufig der Meinung des Generalanwalts. Das Urteil dürfte in zwei bis vier Monaten fallen. (ag./red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.01.2019)

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