Finanzmarktaufsicht verhängt Strafen gegen Wolford und Buwog

Wolford praesentiert neues Shop-Konzept in Amsterdam
Wolford praesentiert neues Shop-Konzept in AmsterdamMODIJEFSKY
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Wegen zu spät publizierter Ad-hoc-Meldungen hat die FMA Geldstrafen gegen zwei österreichische Unternehmen verhängt.

Wegen zu spät publizierter Ad-hoc-Meldungen hat die FMA Geldstrafen gegen die Buwog sowie gegen Wolford verhängt. Dabei soll der Vorarlberger Strumpfhersteller 60.000 Euro Strafe zahlen, die im Vorjahr von der deutschen Vonovia übernommene Buwog AG, nun die Buwog Group GmbH, soll 262.500 Euro ablegen, meldet die Finanzmarktaufsicht (FMA) auf ihrer Homepage.

Konkret handle es sich bei der Buwog um eine Meldung zu einer 400 Millionen Euro schweren Kapitalerhöhung im Frühjahr 2017, die erst im Mai statt im März veröffentlicht wurde, schreibt der "Börsianer" unter Berufung auf einen FMA-Sprecher. Die Wolford habe indessen Informationen über eine Geschäftsprognose zwei Wochen zu spät herausgegeben.

Die Strafe gegen Wolford sei bereits rechtskräftig, da der Konzern die Strafe akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet habe, zitiert der "Börsianer" die Wolford-Sprecherin Maresa Hoffmann. Dagegen will die Buwog laut Sprecherin Natascha Toegl Rechtsmittel gegen die Strafe einlegen, heißt es in dem Bericht. Die Strafe ist daher noch nicht rechtskräftig.

(APA)

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