„Madoff-Fonds“: Geld zurück vom Finanzamt

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KESt für Entschädigung könnte rückforderbar sein.

Wien. Wer seinerzeit auf sogenannte Madoff-Fonds hereingefallen ist – die sich als betrügerisches Pyramidenspiel erwiesen haben – und inzwischen eine Entschädigungszahlung bekommen hat, kann sich möglicherweise Geld vom Finanzamt zurückholen. Nämlich dann, wenn von der Entschädigung Kapitalertragsteuer (KESt) einbehalten wurde. Ob man dafür KESt zahlen muss oder nicht, hängt nämlich – wie Steuerberater Helmut Moritz erklärt – vom Zeitpunkt der Anschaffung der Madoff-Beteiligungen ab.

Moritz verweist dabei auf eine jüngst geäußerte Rechtsansicht des Finanzministeriums, laut der die Madoff-Beteiligungen keine Fonds, sondern mit Aktien vergleichbare Kapitalanlagen waren. Die im Jahr 2018 gezahlten Entschädigungszahlungen seien daher keine Ausschüttungen von Investmentfonds, sondern allenfalls Veräußerungsgewinne. Als solche können sie aber nur dann der Steuerpflicht unterliegen, wenn es sich bei der Kapitalanlage um Neubestand handelt – also bei einer Anschaffung ab 1. Jänner 2011.

Rückerstattung beantragen

Sollte die KESt zu Unrecht einbehalten worden sein, kann man die Rückerstattung beantragen. Dafür gibt es laut Moritz mehrere Möglichkeiten: Man kann einen Antrag auf Rückerstattung direkt an die Bank stellen – das sei in diesem Fall ausnahmsweise auch noch nach Ablauf des Kalenderjahres möglich, solange noch keine Verlustbescheinigung ausgestellt wurde. Oder man fordert die zu viel bezahlte Kapitalertragsteuer im Rahmen seiner Steuererklärung zurück. Auch ein formloser Antrag beim Finanzamt sei möglich.

Betroffen ist eine Reihe von Anlagen, die unter den Namen Primeo, Alpha Prime und Herald verkauft wurden. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.03.2019)

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