Indexanpassung

Neue Richtwerte im Altbau: Was zu beachten ist

Die Richtwerte werden anhand einer vorgegebenen Formel berechnet und vom Justizministerium im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
Die Richtwerte werden anhand einer vorgegebenen Formel berechnet und vom Justizministerium im Bundesgesetzblatt kundgemacht.(c) Clemens Fabry
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Ab 1. April gelten für Mieten im Altbau höhere Richtwerte. Damit sie wirksam werden, müssen Vermieter bestimmte Formalitäten einhalten.

Wien. Es ist wieder einmal so weit – am 1. April 2019 treten für Mietverträge im Altbau neue Richtwerte in Kraft. Wie schon berichtet steigen die Mieten um rund vier Prozent, betroffen sind laut Mietervereinigung über 300.000 Haushalte. Es handelt sich dabei um die gesetzlich vorgesehene Indexanpassung, die alle zwei Jahre erfolgt.

Die Richtwerte werden anhand einer vorgegebenen Formel berechnet und vom Justizministerium im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Aber welche Mietverträge sind davon überhaupt betroffen, und was müssen Vermieter und Mieter beachten?

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