Zentralregister soll Regulierung leichter machen

Daten des KYC-Prozesses müssen künftig nur noch einmal erstellt werden.

Wien. Der sogenannte Know-your-customer-Prozess ist ein Herzstück der Bankenregulierung. Vereinfacht gesagt, müssen die Finanzinstitute bei Geschäften mit Unternehmen oder Stiftungen immer wissen, wer die wirtschaftlich Begünstigten sind. Vor allem bei verschachtelten Konstruktionen, bei denen ausländische Gesellschaften involviert sind, ist dies oft aufwendig und redundant.

Daher schickt das Finanzministerium heute, Freitag, einen Gesetzesentwurf in Begutachtung, um Erleichterung zu bringen. Im Rahmen des sogenannten Compliance Package sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ihre gesamte Dokumentation über die Firmenstruktur und Eigentümerverhältnisse an das seit Jänner 2018 vorhandene Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Banken können dann künftig direkt auf diese Daten zugreifen, wenn sie mit dem Unternehmen eine Geschäftsbeziehung aufnehmen. Die Abgabenprüfer der Finanz sollen auf die Daten jedoch nicht automatisch Zugriff erhalten, heißt es im Ministerium. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.04.2019)

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