Die Misere der zweiten Säule der Pensionen

Bezieher von Zusatzpensionen klagen über Kürzungen.
Bezieher von Zusatzpensionen klagen über Kürzungen.(c) Clemens Fabry
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Bezieher von Zusatzpensionen klagen über Kürzungen, die „Abfertigung neu“ entwickelte sich ebenfalls enttäuschend. Ein Grund ist die Börsenschwäche im Vorjahr, ein anderer ein kollektiver Irrtum in den Neunzigerjahren.

Wien. Nach 40 Jahren Erwerbsleben sollte ein Jahresgehalt herausspringen – das war das Ziel der „Abfertigung neu“, auf die alle Arbeitnehmer Anspruch haben, deren Arbeitsverhältnis nach 2002 begonnen hat oder die aus dem alten System umgestiegen sind. Gegenüber der alten Regelung hat die neue den Vorteil, dass man die Ansprüche auch dann nicht verliert, wenn man selbst kündigt oder wenn das Beschäftigungsverhältnis kürzer als drei Jahre dauert. Das Jahresgehalt nach 40 Jahren dürfte sich aber kaum ausgehen, wie man jetzt weiß. Die Vorsorgekassen, die die Gelder für die „Abfertigung neu“ verwalten, erzielten bis dato statt der erwarteten sechs Prozent einen jährlichen Veranlagungsertrag von 2,2 Prozent, im Vorjahr gab es einen Verlust von 1,97 Prozent.

Niemand erwartete Nullzinsen

Der Grund: Kaum jemand rechnete Anfang des Jahrtausends mit jahrelangen Nullzinsphasen, kaum jemand mit so starken Börsenturbulenzen, wie sie sich in den Nullerjahren einstellen sollten. Eine Studie der Security KAG zeigt, dass man 2000 bei einer breiten Veranlagung aus Staats- und Unternehmensanleihen sowie Aktien mit einer Performance von 6,06 Prozent pro Jahr rechnen konnte. Derzeit sind es 2,76 Prozent. Vor allem bei Anleihen ist die Ertragserwartung gesunken. Wer eine höhere Performance will, müsste die Aktienquote hochfahren. Bei der „Abfertigung neu“ ist das aber nicht möglich, es vertrüge sich kaum mit der Kapitalgarantie und der Möglichkeit vorzeitiger Auszahlungen: Arbeitnehmer können das Geld bei einem Arbeitgeberwechsel bereits nach drei Jahren abheben (außer bei Selbstkündigung).

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