Raiffeisenbank droht Rekordstrafe

Raiffeisen Bank International will die Strafe bis zur letzten Instanz bekämpfen.
Raiffeisen Bank International will die Strafe bis zur letzten Instanz bekämpfen.(c) REUTERS (Leonhard Foeger)
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Raiffeisen Bank International verliert in erster Instanz und muss wegen des Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Geldwäsche rund 2,7 Millionen Euro bezahlen.

Wien. Schlechte Nachrichten für die Raiffeisen Bank International (RBI) kurz vor Bekanntgabe der Quartalszahlen: Die im Vorjahr ausgefasste Strafe in der Höhe von 2,748 Millionen Euro muss bezahlt werden, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden. Das ist die bisher höchste Geldstrafe, die in Österreich jemals gegen eine Bank verhängt worden ist.

Die RBI hat gegen die „Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ verstoßen, so der Vorwurf der Finanzmarktaufsicht (FMA). Das wird vonseiten der RBI dezidiert zurückgewiesen: „Weder die FMA noch das Bundesverwaltungsgericht haben im Zuge ihrer Prüfung einen Vorwurf der Geldwäsche oder eines anderen Deliktes gegenüber der RBI oder ihrer Kunden erhoben“, sagt die RBI-Sprecherin auf Anfrage. Das BVwG sei lediglich der FMA-Auffassung gefolgt, dass die RBI in „wenigen Einzelfällen verwaltungsrechtliche Dokumentationspflichten nicht eingehalten habe“. Weiters heißt es, dass alle rechtlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche erfüllt worden sind, die Anforderungen der FMA wären in diesem Fall überschießend.

Dennoch hat das BVwG der Finanzmarktaufsicht in erster Instanz recht gegeben. Konkret hat die FMA in ihrer Veröffentlichung Ende März 2018 die „mangelhafte Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers und nicht regelmäßige Aktualisierung der zum Verständnis der Eigentums- und Kontrollstruktur erforderlichen Dokumente, Daten und Informationen bei Hochrisikokunden in bestimmten Einzelfällen“ beanstandet.

Auslöser: Panama-Papers

Ins Visier der Behörden kam die Raiffeisenbank durch die Enthüllungen der sogenannten Panama-Papers im Jahr 2016, als ein investigatives Journalistennetzwerk die weltweit verschachtelten, steuerschonenden Konstruktionen karibischer Briefkastenfirmen aufdeckte. Dabei kamen unter anderem Geschäftsbeziehungen der Raiffeisen-Gruppe zur russischen Geschäftsfrau Olga Mirimskaya zum Vorschein. Zudem soll das Bankinstitut auch Kreditgeschäfte im Umfeld des ehemaligen ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko abgewickelt haben. Im Anschluss an diese Erkenntnisse hat sich die FMA die Geschäfte der RBI genauer angesehen und ist eben zu jener Feststellung gekommen, die im Strafbescheid angeführt ist.

Im Übrigen hat die FMA auch die Hypo Vorarlberg bezüglich der gleichen Verfehlungen zu einer Geldstrafe von 414.000 Euro verurteilt. Auch die Hypo hat eine Revision beim BVwG eingelegt. In beiden Fällen ist das Strafausmaß verhältnismäßig gering: Grundsätzlich dürfte die FMA eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des Gesamtnettoumsatzes oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoßes gezogenen Nutzens verhängen.

Bis zur letzten Instanz

Die RBI hat bereits kurz nach der Veröffentlichung dieser Vorwürfe nicht nur die Geschäftsbeziehungen zu zwielichtigen Oligarchen dementiert, sondern auch klargestellt, dass sie bis zur letzten Instanz – zum Verwaltungsgerichtshof – gehen wird, um in Zukunft Rechtssicherheit zu haben. „Die RBI wird das Straferkenntnis voraussichtlich vollumfänglich anfechten“, bestätigt die Sprecherin. Sechs Wochen hat man Zeit dafür.

Parallel dazu läuft auch eine andere Auseinandersetzung zwischen FMA und RBI: Die RBI hat eine Beschwerde gegen die Veröffentlichung des Strafbescheids der FMA eingelegt. Eine Entscheidung ist bisher noch nicht gefallen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.08.2019)

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