Wer einen Unfall baut, kann danach gleich noch einen Schock erleben: Bei „grober Fahrlässigkeit“ bleibt der Lenker womöglich auf dem Schaden sitzen – je nachdem, was in den Vertragsbedingungen steht.
Wien. Ein junger Aushilfslenker bei einem Wiener Lebensmittelgroßhändler hat Riesensorgen. Gleich bei seiner dritten Lieferfahrt mit einem Klein-Lkw ist ihm ein Missgeschick passiert. Bei der UNO-City hat er die Höhenbegrenzung übersehen, was dort laut Polizei immer wieder passiert. Jetzt sieht er sich mit einer Forderung von mehr als 19.000 Euro konfrontiert – obwohl der Transporter kaskoversichert ist.
Einen Moment lang hat er sich nur auf den Weg konzentriert und vergessen, wie hoch das Fahrzeug ist – so schildert er es. Die Versicherung sieht es als grobe Fahrlässigkeit an. Und hat dem Unternehmen zwar den Schaden ersetzt, will nun aber vom Lenker Regress.