Urteil: Gutscheine leben länger als gedacht

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Ein zu kurzes Ablaufdatum bei Gutscheinen ist unzulässig, urteilen die Höchstrichter. „Die Presse“ erklärt, wann es sich lohnt, nach alten Gutscheinen zu kramen – und wann nicht.

Wien. Früher war das Leben einfacher. Gutscheine gab es zu Weihnachten, zum Muttertag, vielleicht noch zum Geburtstag. Dazwischen wurde nicht so viel geschenkt. Die digitalen Schnäppchenportale haben das allerdings verändert. Mittlerweile stapeln sich vielerorts Gutscheine für romantische Dinner, Massagen und Thermenbesuche – und lösen dabei mitunter ziemlich viel Stress aus. Denn viel Zeit bleibt den Konsumenten in der Regel nicht. Manche Gutscheine sind nach wenigen Monaten abgelaufen – und das Geld ist dahin.

Das muss nicht sein, zeigt ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH). Das Gericht verpflichtete einen Online-Vermittler von Thermengutscheinen, die Befristung seiner Bons auf zwei Jahre aufzuheben. Die Gutscheine müssen länger gültig sein. Wer sich fragt, ob es sich lohnt, die Ritzen der Couch nach abgelaufenen Gutscheinen zu durchforsten, sollte ein paar Minuten in das Lesen der nächsten Zeilen investieren.

1 Wie lange gelten Gutscheine in Österreich?


Grundsätzlich verjähren Gutscheine nach 30 Jahren. Allerdings ist es zulässig, die Gültigkeitsdauer zu beschränken, wenn es gute Gründe gibt. Im konkreten Fall vermittelte ein Unternehmer Gutscheine für Thermenbesuche via Internet und begrenzte die Gültigkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf zwei Jahre. Das sei unzulässig, urteilte der OGH. Denn erstens müsse der Unternehmer keine Vorleistungen erbringen (etwa genügend Ware auf Lager halten). Und zweitens versetze die Tatsache, dass die Befristung formularartig in den AGB festgeschrieben wurde, den Konsumenten in die Position des Schwächeren, sagte OGH-Sprecher Ronald Rohrer zur „Presse“. Zwei Jahre seien einfach zu kurz, so das Urteil. Da könne es schon passieren, dass eine Frau schwanger werde und sinnvollerweise nicht in die Sauna gehen könne.

2 Kann ich jetzt alle meine abgelaufenen Gutscheine einlösen?


Nein, denn es kann gut sein, dass ein früheres Ablaufdatum rechtens ist. Der Unternehmer muss dafür allerdings triftige Gründe anführen. Nachzusehen lohnt sich aber in jedem Fall, denn viele Gutscheine sind zeitlich gar nicht begrenzt. Selbst wenn das Ablaufdatum schon überschritten ist, raten Konsumentenschützer, die Unternehmen zu kontaktieren und auf deren Kulanz zu bauen.

3 Was sind triftige Gründe, um die Gültigkeit eines Gutscheines verkürzen zu dürfen?


Ein Grund könnte etwa sein, wenn Händler Gutscheine für verderbliche Ware anbieten. Dann seien auch kurze Ablauffristen rechtlich denkbar, sagt Sabine Hochmuth vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) zur „Presse“. Auch normale Preissteigerungen könnten ein triftiger Grund sein. Wenn etwa ein Thermenbetreiber argumentieren könne, dass die Preise nach einer anstehenden Generalsanierung in wenigen Jahren nicht mehr haltbar seien, sei eine zeitliche Begrenzung denkbar. Bei Geldgutscheinen lässt sich in die entgegengesetzte Richtung argumentieren: Wer um 30 Euro Gutscheine bei einer Handelskette kauft, muss damit rechnen, auch in 15 Jahren noch Waren um diesen Wert dort zu bekommen. Gut möglich allerdings, dass sich dann nur noch ein Paar Socken ausgehen.

4 Macht es einen Unterschied, ob ich den Gutschein gekauft oder geschenkt bekommen habe?


Nein, der OGH macht in seinem Urteil keinen Unterschied zwischen gekauften und geschenkten Gutscheinen. Erklärt das Gericht ein kürzeres Ablaufdatum für ungültig, muss das Unternehmen die Gutscheine zwar nicht einlösen, wohl aber den Kaufpreis zurückerstatten.

5 Wie ist das bei Gutscheinen von Schnäppchenportalen wie Groupon oder DailyDeal, die üblicherweise sehr kurz gültig sind?


Das ist noch nicht ausjudiziert. Der VKI rät, in jedem Fall auch mit abgelaufenen Gutscheinen eine Leistung einzufordern. Bei Groupon ist man der Meinung, dass die Tatsache, dass man Rabatte anbiete, eine besondere Verkürzung der Frist ermögliche. DailyDeal will das Urteil nicht kommentieren, verweist aber darauf, dass Kunden drei Jahre Zeit hätten, abgelaufene Gutscheine gegen eine Gebühr zurückzugeben.

6 Was passiert, wenn das Unternehmen in Konkurs geht, bevor ich den Gutschein einlösen kann?


Das ist Pech. Dann können nämlich auch gültige Gutscheine wertlos werden. Kunden können ihre Forderungen natürlich in einem Konkursverfahren anmelden. Das ist allerdings mit Kosten verbunden und rechnet sich wohl nur bei sehr teuren Gutscheinen.

Was Sie beachten sollten bei . . . Gutscheinen

Ein Gutschein mit begrenzter Laufzeit? Das soll es nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs (OGH) nur in Ausnahmen geben. Ansonsten sind Gutscheine 30 Jahre lang gültig. Was Verbraucher jetzt beachten müssen.

Tipp 1
Unternehmen kontaktieren. Wer in Besitz eines abgelaufenen Gutscheins ist, sollte zunächst einmal auf die Kulanz des Unternehmens bauen. Zeigt sich der Gutscheinaussteller bockig, sollte man ihn schriftlich um die Rücküberweisung des Gutscheinwerts bitten – am besten mit Verweis auf das aktuelle OGH-Urteil. Ein Musterbrief findet sich auf der Internetseite der AK Oberösterreich.

Tipp 2
Befristung hinterfragen. Auch künftig wird es möglich sein, die Gültigkeit eines Gutscheins zeitlich zu begrenzen. Dafür muss es allerdings einen triftigen Grund geben. Gerade bei teureren Gutscheinen lohnt es sich, zu klären, wie stichhaltig eine Begrenzung ist. Wer sich unsicher ist, sollte dabei Rücksprache mit Beratern von Verbraucherschutzorganisationen halten.

Tipp 3
Gutscheine umtauschen. Besonders populär sind Gutscheine von Internetportalen wie Groupon und DailyDeal. Für sie gibt es noch keine Grundsatzentscheidung. Die Gutscheine sind dort oft zeitlich sehr begrenzt. Jedoch zeigen sich die Portale in der Regel kulant, wenn es um abgelaufene Coupons geht. Gegen eine Gebühr können sie bei neuen Aktionen eingetauscht werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.08.2012)

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