Kann der Antrag ans Finanzamt schaden?

FAQ. Von „Negativsteuer“ bis „Wiederaufnahme“.

•Nur etwas für Besserverdiener? Stimmt nicht, gerade bei geringem Einkommen ist die Arbeitnehmerveranlagung wichtig. Konkret bei einem Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze, aber unter der Lohnsteuerpflicht. Man kann dann bis zu 110 Euro „Negativsteuer“ zurückbekommen, Pendler sogar bis 251 Euro. Auch wer in dem betreffenden Jahr ein unregelmäßiges Einkommen hatte oder nicht durchgehend berufstätig war, hat Chancen auf eine Steuergutschrift.

•Muss man womöglich Steuer nachzahlen? Theoretisch kann das passieren, man kann aber bis zu einem Monat nach Bescheidzustellung den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen (außer man hätte ohnehin eine „Pflichtveranlagung“ machen müssen, etwa, weil sich zwei Dienstverhältnisse überschnitten haben).

•Und wenn man vergessen hat, etwas geltend zu machen? Das lässt sich eventuell auch nach Rechtskraft des Bescheides noch sanieren, indem man beim Finanzamt die Wiederaufnahme des Verfahrens anregt. Speziell bei den relativ neuen Absetzmöglichkeiten für Kinder, die seit 2009 gelten, darf man auf Kulanz hoffen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2013)

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