Unmut in Tirol: Deutsche Firma lässt 'Griaß di' schützen

Unmut Tirol Deutsche Firma
Unmut Tirol Deutsche FirmaLandschaft in Osttirol (c) APA
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Die Wortmarke ist für zehn Jahre in deutscher Hand. Das bekam auch ein Tiroler zu spüren, der T-Shirts mit dem Gruß verkauft. Er will sich wehren.

Der bei der Tiroler Bevölkerung gängige Gruß "Griaß di" hat einem Einheimischen beinahe rechtliche Schwierigkeiten gebracht, nachdem er T-Shirts mit der Formel bedruckt und sie im Internet auf einer Online-Plattform vertrieben hat. Eine Firma aus Deutschland hat nämlich die zwei Wörter 2011 markenrechtlich schützen lassen. Für 900 Euro ist "Griaß di" somit eine geschützte Wortmarke und für die nächsten zehn Jahre in deutscher Hand, berichtete "ORF Radio Tirol" anlässlich eines Berichts des Servicemagazins "Konkret" am Dienstag. Bei den Tirolern sorgt dies für Unmut.

Der "Erfinder" des "Griaß di"-T-Shirts, der Ötztaler Philipp Reindl, will sich jedenfalls gegen das Verwendungsverbot der Grußformel wehren. Er sei auf der Suche nach einem Anwalt, um den Wortmarkenschutz der deutschen Firma zu bekämpfen, kündigte er am Mittwoch an. Als ersten Schritt wird das "betroffene" T-Shirt im Internet mit der Grußformel "grieß enk" angeboten, "dafür gibt es derzeit keinen Wortmarkenschutz", sagte T-Shirt-Erfinder Reindl.

"Grüßen nur noch gegen Entgelt"

"Es kann doch nicht sein, dass plötzlich Grußformeln von den EU-Markenschützern registriert werden", meinte auch Martin Reiter von der Tiroler Versicherung, die bereits 2004 eine "Griaß di"-PR-Kampagne gestartet habe. "Wenn es jetzt nach der EU gehe, dann werde man wohl in Zukunft nur noch gegen Entgelt grüßen dürfen", kritisierte Reiter. Dürften zukünftig auch nicht mehr "Ciao", "Adieu" oder "Welcome" ohne Strafe abgedruckt werden, fragte Reiter.

Markenschutz und Patentrecht

Es handelt sich beim Markenschutz um das einfachste Schutzrecht für Waren und Dienstleistungen im Wirtschaftsleben. Nicht eine Erfindung - dann wäre das Patent als Rechtsform vorgesehen - steht im Vordergrund, sondern die Abgrenzung von anderen Produkten. Es gibt nationalen Markenschutz, EU-Schutzrechte und internationale Marken.

"Marke ist eine Bezeichnung, ein Bild oder zum Beispiel ein Logo, das als Kennzeichen für ein Produkt fungiert. Dieses Merkmal soll ein Produkt zu seinem Ursprung zuordenbar machen. Das ist die sogenannte Herkunftsfunktion", sagte Markus Stangl vom Österreichischen Patentamt.

"Eigentlich hat das als Spaßgeschichte begonnen", erzählte der 30-jährige T-Shirt-Erfinder Reindl. 2007 habe er im Internet ausprobieren wollen, wie ein Webshop funktioniere. Hauptberuflich betreibe er eine Werbeagentur. Ohne viel Werbung für seinen Shop zu machen, verkaufe er bisher "fünf bis sechs" T-Shirts in der Woche. Ob sich das durch das mediale Interesse jetzt ändere, könne er vorerst nicht abschätzen.

Erfolgschancen bei Anfechtung

Der Innsbrucker Patentanwalt Paul Torggler erklärte gegenüber "ORF Radio Tirol", dass die Marke nicht den abstrakten Begriff an sich, sondern nur im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen sei, schütze. Die Marke "Griaß di" sei in diesem Fall für Papierwaren, Bekleidungsstücke und noch andere Warenklassen geschützt. Würde die Grußformel beispielsweise auf Fahrrädern appliziert, würde der Markenschutz nicht gelten.

Torggler sah diesbezüglich auch die Chance gegeben, "Griaß di" wieder vom Markenschutz zu befreien. Immerhin gebe es seiner Aussage nach eine Entscheidung des Deutschen Bundespatentgerichts über einen Markenschutz für "Bonsoir" (französisch "Guten Abend", Anm.), worin frühere Entscheidungen zu "Hallo", "Hey" oder "Ciao" und damit ähnlich wie "Griaß di" zitiert würden. "Ich glaube, wenn man die Marke 'Griaß di' anfechten würde mit einem Löschungsantrag, hätte man wegen mangelnder Unterscheidungskraft gute Erfolgsaussichten", sagte der Patentanwalt.

(APA)

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