Die Verurteilung wegen Urkundenunterdrückung ist rechtskräftig, Der verurteilte Stiftungsvorstand Grassers will Verfassungsbeschwerde einlegen.
In der Affäre um die Buwog-Akten in Liechtenstein hat das Vaduzer Obergericht die erstinstanzliche Verurteilung des Stiftungsvorstands von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Urkundenunterdrückung bestätigt, erklärte Gerichtssprecher Wilhelm Ungerank. Die ursprünglich teilbedingte Geldstrafe von 128.000 Franken (106.260 Euro) wurde nun mehr gänzlich auf drei Jahre nachgesehen. Das Urteil sei damit rechtskräftig, der Stiftungsvorstand könne nun lediglich mit einer Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof gegen das Urteil vorgehen, so Ungerank. In einer Stellungnahme der Kanzlei Marxer & Partner, bei der Grassers Stiftungsvorstand als Anwalt arbeitet, hieß es, dass man gegen die Verurteilung vor den Staatsgerichtshof ziehen will.
"Wir sind über das Urteil des Berufungsgerichts enttäuscht. Die vom Gericht dafür vorgetragenen Gründe sind für uns nicht nachvollziehbar. Unser Partner wird daher gegen dieses Urteil Individualbeschwerde an den Staatsgerichtshof erheben", teilt die Kanzlei in einer Aussendung am Freitag mit. Man sei weiterhin überzeugt, dass die gegen den Partner der Kanzlei erhobenen Vorwürfe keinerlei Rechtsgrundlage hätten. Die Kanzlei spreche ihm ihr "vollstes Vertrauen" aus.
Akten ohne Wissen des Richters entnommen
Der Fall ist in Liechtenstein aber auch ein Politikum, weil der verurteilte Anwalt auch stellvertretender Landtagsabgeordneter der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) ist.
Ende Mai wurde Grassers Stiftungsvorstand erstinstanzlich zur Geldstrafe verurteilt, weil er anlässlich einer Akteneinsicht am 19. Oktober 2011 ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters und ohne Empfangsbestätigung Urkunden aus einem Gerichtsakt entnommen und bis 28. November 2011 der Verfügungsmacht des Landgerichts entzogen hat. Dagegen hatte er Beschwerde beim Obergericht erhoben.
(APA)