Buwog: Grassers Geldkoffer-Version widerlegt?

Grassers GeldkofferVersion widerlegt
Grassers GeldkofferVersion widerlegt(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Ex-Finanzminister will von seiner Schwiegermutter eine halbe Million Euro in der Schweiz erhalten und im Geldkoffer nach Wien gebracht haben. Laut Staatsanwaltschaft war diese zu dem Zeitpunkt aber nicht dort.

Die Staatsanwaltschaft bringt den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Buwog-Verfahren laut einem Bericht des "Standard" (Samstag-Ausgabe) in Bedrängnis. Demzufolge will die Anklagebehörde herausgefunden haben, dass die vom Ex-Finanzminister vorgetragene Version, wonach er eine halbe Million Euro von seiner Schwiegermutter zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Schweiz erhalten und im Geldkoffer nach Wien gebracht habe, nicht stimmen könne. Der Grund: Zu dem von Grasser angegebenen Zeitpunkt habe sich Marina Giori-Lhota gar nicht in der Schweiz befunden, so die Staatsanwaltschaft der Zeitung zufolge.

Das sei deshalb relevant, weil die Justiz vermute, dass es sich bei dem Geld um Provisionen aus dem Buwog-Verkauf handle. Die Staatsanwaltschaft beruft sich laut dem Akt auf Aufzeichnungen von Giori-Lhota über ihre Aufenthalte, die diese aus steuerlichen Gründen führe.

Grasser bleibe bei seinen Angaben zum Geldtransfer, und sein Anwalt erklärte, die Angaben der Schwiegermutter müssten nicht stimmen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Grasser vier Stunden lang einvernommen

Mehr als vier Stunden wurde Grasser laut der Zeitung in der Woche vor Weihnachten, am 18. Dezember, von Staatsanwalt Gerald Denk einvernommen, die Abschrift soll 93 Seiten dick sein. Dabei sei der frühere Finanzminister bei seiner Verteidigungslinie geblieben: Die Buwog-Vorhalte seien falsch, für die Steuerkonstruktion sei sein Steuerberater zuständig. Deshalb sei es jetzt am Freitag noch einmal zu einem finalen Parallelverhör von Grasser und Berater Peter H. von der Gruppe Deloitte gekommen.

2005 hatte Grasser nach eigenen Angaben in der Schweiz 500.000 Euro von seiner Schwiegermutter Giori-Lhota erhalten und im Geldkoffer zur Meinl Bank nach Wien gebracht. Die bereits legendäre Begründung: „Meine Schwiegermutter wollte damit meine Geldveranlagungsfähigkeit als damaliger Bundesminister für Finanzen testen."

Gekauft wurden Vorzugsaktien der Leasing-Tochter der Hypo Alpe Adria. Der damals noch als Finanzminister tätige Grasser habe, so die Zeitung, 274.588 Euro Gewinn erzielt; Geld und Ertrag seien mittelbar auf ein liechtensteinisches Konto des Karibik-Briefkastens Mandarin überwiesen worden - jene Zahlstelle, an die auch Grassers Trauzeuge Walter Meischberger 1,5 Mio. Euro aus Buwog-Provisionen überwiesen habe.

Kein Treffen mit Schwiegermutter?

In akribischer Kleinarbeit habe die Staatsanwaltschaft nun durch Vergleiche von Grassers Kreditkartenabrechnung u.a. betreffend Flüge und die von Giori-Lhota aus steuerlichen Gründen geführten Aufzeichnungen über ihren Aufenthalt neue Widersprüche entdeckt, so der "Standard": Denn zu dem von Grasser angegeben Zeitpunkt der Geldübergabe sei die Frau demnach gar nicht im Schweizer Steuerparadies Zug gewesen. Grasser habe daher „im ersten Halbjahr 2005 nicht die Möglichkeit gehabt, seine damals zukünftige Schwiegermutter in der Schweiz zu treffen".

Grasser: "Sehe das sehr entspannt"

Grasser wehrt sich gegen die Vorwürfe. Dass Marina Giori-Lhota zum angegebenen Zeitpunkt gar nicht in der Schweiz gewesen sein soll, könne man "definitiv ausschließen", erklärte er laut einer Vorabmeldung der Tageszeitung "Österreich" (Sonntag-Ausgabe).

"Ich sehe das völlig entspannt. Ich weiß, dass ich in Zug (Schweiz) bei meiner Schwiegermutter am Esstisch gesessen bin und das Geld dort übernommen habe", so Grasser. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die dabei Provisionen aus dem Buwog-Verkauf vermutet, seien völlig absurd.

"Meine Verfolger haben sich nicht entblödet, jetzt, sieben Jahre nach der ganzen Geschichte, ein sogenanntes Bewegungsprofil zu machen, wo ich und meine Schwiegermutter vor sieben Jahren überall gewesen sein sollen", so Grasser laut der Vorabmeldung. Dass seine Schwiegermutter damals nicht in der Schweiz war, könne man "definitiv ausschließen". "Ich weiß, dass ich das Geld persönlich in der Schweiz übernommen habe und es gibt meine Frau als Zeugin dafür."

Das Thema Schwiegermutter-Geld sei bei seiner Einvernahme am 18. Dezember und vergangenen Freitag im Übrigen "ein absolutes Randthema" gewesen: "Zwei Fragen in mehr als neun Stunden Einvernahme." Es sei ansonsten nur um das Finanzstrafverfahren gegangen. Den Vorwurf der Steuerhinterziehung wies Grasser erneut zurück.

(APA)

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