Zeugen, Plädoyers, Urteile: Finale im Telekom-Prozess

Zeugen Plaedoyers Urteile Finale
Zeugen Plaedoyers Urteile Finale(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Am Freitag, sollen im Untreue-Strafverfahren gegen vier ehemalige Telekom-Manager und einen Börsenmakler die Urteile verkündet werden. Am Donnerstag sagten Zeugen zum Thema Kursmanipulation aus.

Wien. Wie arbeitet die Justiz die früheren Affären rund um die Telekom Austria (TA) auf? Eine erste Antwort auf diese Frage soll es heute, Freitag, geben. Das erste Telekom-Strafverfahren, jenes um die Anfang 2004 erfolgte Einflussnahme auf den Kurs der Telekom-Aktie, soll mit der Verkündung der erstinstanzlichen Urteile enden.

Wegen des Verbrechens der Untreue sind der frühere Telekom-Generaldirektor Heinz Sundt, die beiden ehemaligen Vorstände Rudolf Fischer und Stefano Colombo, der einstige Prokurist Josef Trimmel sowie der Börsenmakler Johann Wanovits angeklagt. Lediglich Fischer hatte ein Teilgeständnis abgelegt. Alle anderen Angeklagten bekennen sich „nicht schuldig“.

Alle fünf wurden aber von Ex-Telekom-Vorstand Gernot Schieszler, dem Kronzeugen in spe, belastet. Noch hat die Anklage dem ehemaligen Manager den Kronzeugenstatus und damit die Einstellung seines eigenen Strafverfahrens nicht fix zuerkannt. Seine Chancen stehen aber sehr gut. Im Falle von Schuldsprüchen drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Gestern, Donnerstag, am sechsten Tag des Prozesses rund um das Heben des Aktienkurses durch den eigens angeheuerten Börsenmakler Wanovits – die Aktion hatte damals zu heiß ersehnten Prämienauszahlungen an 95 TA-Manager geführt – trat zunächst ein früherer Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht (FMA) in den Zeugenstand. Die FMA hatte damals gegen den nun angeklagten Broker ein Straferkenntnis wegen Verletzung des Ansehens der Wiener Börse über 12.200 Euro erlassen. Dieses wurde vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben.

„Hätte Staatsanwalt gerufen“

„Hätte ich das damals gewusst, dass Wanovits ein Vorteil von der Telekom versprochen wurde, wäre meine Empfehlung gewesen, das der Staatsanwaltschaft weiterzuleiten“, sagte nun der Zeuge. Wanovits hatte das damals aber nicht gesagt. Er hatte damals sehr wohl mit der Telekom ausgemacht, dass er für die Hebung des Kurses eine Belohnung bekommen solle. Allerdings hatte er die Ankäufe großer Aktienpakete, die letztlich den Kursanstieg bewirkten, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko erledigt.

Laut Wanovits-Anwalt Manfred Ketzer sei unmittelbar vor den Ankäufen ein rechtswidriger Angriff auf den Kurs der Telekom-Aktie unternommen worden. Der Kurs sei gefallen. Wanovits habe nur gegengesteuert. Die FMA sei ihren Prüfpflichten damals nicht vollständig nachgekommen.

Eine weitere Zeugin, die bei der FMA mit der im Jahr 2004 erfolgten Prüfung des auffälligen Kursanstiegs befasst war, gab nun an, ihr sei die Erklärung von Wanovits für seine Kauforder in letzter Minute „unglaubwürdig“ vorgekommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2013)

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